AIDA-Regel

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Die Abkürzung AIDA steht für

  • Attention (Aufmerksamkeit),
  • Interest (Interesse),
  • Desire (Wunsch) und
  • Action (Handlung).

Die Anwendung der AIDA-Regel soll hier am Beispiel Flugblatt deutlich gemacht werden:

Inhaltsverzeichnis

Aufmerksamkeit

Damit ein Flugblatt Erfolg hat, muss es zunächst auffallen. Aufmerksamkeit wird in erster Linie durch die optische Gestaltung erreicht, aber auch durch eine besonders interessante Überschrift.

Um nicht über das Ziel hinaus zu schießen, ist es wichtig, nur einen Blickfang pro Flugblatt zu verwenden: nur eine Schlagzeile, eine auffällige Grafik oder ein Bild. Ein Flugblatt mit vielen bunten und hervorstechenden Elementen wirkt unübersichtlich und abschreckend.

Interesse

Ist die Aufmerksamkeit erst einmal geweckt, muss der Inhalt so aufbereitet sein, dass die Leser und Leserinnen zum Weiterlesen angeregt werden. Ihr Interesse muss angeregt werden, damit sie das Flugblatt nicht nach dem ersten Blick weglegen.

Der Inhalt darf daher nicht in einen weitschweifigen Bericht verpackt sein, sondern muss kurz und prägnant zusammen gefasst sein. Die Sprache, in der der Text verfasst ist, muss die der Zielgruppe sein.

Wunsch

Nun ist es aber immer noch nicht genug, wenn die Nachricht zu Ende gelesen wird. Die Lesenden sollen auch Lust bekommen mitzumachen, bei der Betriebsversammlung, dem Kegelturnier oder der gewerkschaftlichen Aktion. Der Text soll diesen Wunsch schmackhaft machen.

Handlung

Damit der Wunsch zum Mitmachen auch in die Tat umgesetzt werden kann, ist es nötig, dass alle wichtigen Informationen – quasi die Handlungsanleitung – im Flugblatt enthalten sind. Die Lesenden werden Schritt für Schritt zur Handlung hingeführt.

AIDA-Regel an einem Beispiel erklärt

Der neu gewählte Betriebsrat der Firma Muster AG möchte die Beschäftigten zur Betriebsversammlung einladen. Er gestaltet daher folgendes Flugblatt, das in der Früh vor Arbeitsbeginn an die Beschäftigten verteilt werden soll.


1. Die Aufmerksamkeit der Zielgruppe wird durch das Foto und die Überschrift „Betriebsversammlung“ geweckt. Das Logo des Betriebsrats ist an deutlich sichtbarer Stelle eingebaut und garantiert, dass sofort klar ist, von wem die Information stammt.

2. Um die Beschäftigten für den Inhalt des Flugblatts zu interessieren, müssen sie erfahren, worum es bei der Betriebsversammlung geht. Die Aufzählung der drei Tagesordnungspunkte gibt einen ersten Eindruck. Eine nette Geste ist das versprochene „Begrüßungszuckerl“ des neuen Teams.

3. Schließlich soll bei den Lesenden der Wunsch geweckt werden, die neuen BetriebsrätInnen persönlich zu treffen. Daher geben die Sprechblasen schon ein bisschen etwas darüber Preis, was die drei bei der Betriebsversammlung zur Diskussion stellen werden.

4. Handlungsanleitung: Wer nun Lust bekommen hat, in die Diskussion einzusteigen, findet alle notwendigen Informationen, um auch tatsächlich zur Versammlung zu gehen.


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