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Stand der Verhandlungen: Mai 2009
Zum ÖGB-Europabüro in Brüssel

Die Akteure und Akteurinnen verhandeln auf europäischer Ebene Themen wie:

Inhaltsverzeichnis

Europäische Privatgesellschaft (EPG), die so genannte "Euro-GmbH"

Das Europäische Parlament hat grundlegende Änderungen am Kommissionsentwurf für die Europäische Privatgesellschaft (EPG), der so genannten "Euro-GmbH", gefordert. Auf ihrer Plenarsitzung verabschiedeten die Abgeordneten in Straßburg einen ganzen Katalog an Änderungswünschen, die zum Teil gewerkschaftlichen Forderungen entgegenkommen (siehe Infobox). Insbesondere die Frage der Mitbestimmung ist aus gewerkschaftlicher Sicht im Kommissionsvorschlag absolut unzureichend geregelt. Er verweist grundsätzlich auf das Recht des Sitzstaates, allerdings soll eine EPG ihren Sitz völlig frei wählen können – unabhängig vom Ort ihrer Geschäftstätigkeit. Somit könnte eine EPG nur als Briefkastenfirma in einem Mitgliedstaat ohne Mitbestimmung registriert werden, aber tatsächlich zum Beispiel in Österreich oder Deutschland tätig sein und ArbeitnehmerInnen beschäftigen. Ergebnis: Nationale Regelungen zur Mitbestimmung könnten leicht umgangen werden.

SE-Richtlinie "light"?

Das EU-Parlament schlägt jetzt vor, dass sich die EPG an die Vorschriften zur Europäischen Aktiengesellschaft (Societas Europaea = SE) anlehnen soll. Die SE gibt immerhin einen europäischen Standard vor, der eine Verschlechterung bestehender Arbeitnehmerrechte verhindern soll. Allerdings soll die SE-Richtlinie nach Willen des Parlaments nur mit Einschränkungen Anwendung finden. Je nachdem wie viele Beschäftigte in einer "Euro-GmbH" arbeiten und wie viele ArbeitnehmerInnen Mitbestimmungsregeln unterliegen, schlagen die Abgeordneten Schwellenwerte vor. Beispiel: Arbeiten in einer EPG mehr als 1000 Arbeitnehmer, kommt die SE-Richtlinie nur dann zur Anwendung, wenn mindestens 25% dieser Beschäftigten einem höheren Mitbestimmungsstandard unterliegen als im Sitzstaat der EPG. In kleineren Unternehmen soll dieser Satz sogar 1/3 bzw 50% betragen. Mit anderen Worten: Auch diese Lösung schließt nicht aus, dass bestehende Mitbestimmungsrechte verloren gehen, wenn sie eine "Minderheit" der Belegschaft betreffen.

Kritische Reaktionen

Der ÖGB hat sich stets gegen den Kommissionsvorschlag zur Euro-GmbH ausgesprochen. Eine Lösung, die den Verlust sozialer Standards nicht definitiv ausschließt, ist nicht akzeptabel. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) verfolgt die gleiche Strategie und hat sich in gemeinsamen Briefen mit dem ÖGB gegenüber der Kommission für einen grundsätzlichen Ansatz ausgesprochen. Der sozialdemokratische EP-Abgeordnete Harald Ettl kritisiert auch die Kompromissvorschläge des Parlaments als "zu kompliziert“ und die entsprechenden Schwellenwerte als "zu hoch". Allerdings hat das Parlament bei der Euro-GmbH nur ein Stellungnahmerecht, kein Mitbestimmungsrecht. Die Mitgliedstaaten entscheiden allein über die Einführung der Euro-GmbH, allerdings ist Einstimmigkeit erforderlich. Nach derzeitigem Stand der Dinge wird es einen neuen Anlauf zur Verabschiedung des EPG-Statuts frühestens unter schwedischer Präsidentschaft im zweiten Halbjahr 2009 geben.

PatientInnenmobilität

Im Juli 2008 hat die Kommission ihren Vorschlag für eine Richtlinie zur Ausübung von PatientInnenrechten in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung vorgelegt. Der Richtlinienentwurf ist Teil der zeitgleich vorgestellten Erneuerten Sozialagenda.

Unter PatientenInnenmobilität ist zu verstehen, dass eine EU-Bürgerin oder ein EU-Bürger eine medizinische Behandlung in einem anderen EU-Land beanspruchen kann als es das Land ihres oder seines gewöhnlichen Aufenthaltes oder Arbeitseinsatzes ist. So warten PatientInnen in Großbritannien teilweise Monate auf eine Hüftoperation zum Beispiel, in Deutschland ist oft innerhalb einer Woche ein Termin zu bekommen.

Evelyn Regner - Abgeordnete zum Europäischen Parlament - macht die Problematik im EU-Hörbuch des ÖGB am praktischen Beispiel ersichtlich:
zum Audiobeitrag (01:14 Min, 1.42 MB)

Kernpunkte des Richtlinienvorschlages

  • Grenzüberschreitende Behandlung mit (begrenzter) Kostenrückerstattung
  • Schaffung nationaler Kontaktstellen für grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung
  • Schaffung europäischer Referenznetze der Gesundheitsdienstleister
  • "e-Health": Austausch von PatientInneninformationen

Aus Sicht der Kommission soll die vorgelegte Richtlinie vor dem Hintergrund mehrer Urteile des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) mehr Rechtssicherheit und Transparenz schaffen. Zudem soll das Kooperationspotential der EU-Mitgliedstaaten bei der Effizienzsteigerung aller EU-Gesundheitssysteme ausgeschöpft werden. Die Kommission geht bei ihrem Vorhaben von gerade einmal einem Prozent mobiler PatientInnen aus.

Die wichtigsten Regelungen im Detail

  • Rückerstattung von Behandlungskosten in einem anderen EU-Mitgliedstaat bis zu der Höhe, die für eine Behandlung durch den heimischen gesetzlichen Versicherungsträger im Innland erbracht worden wäre. Die Leistungen müssen von den PatientInnen jedoch vorfinanziert werden (Artikel 6 Absatz 1 und 2).
  • Vorabgenehmigung: Für Krankenhaus- und Spezialbehandlungen kann ein EU-Mitgliedstaat ein solches System einführen, unter der Voraussetzung, dass das finanzielle Gleichgewicht des Sozialversicherungssystems oder die Planung von Kapazitäten im Krankenhaussektor gefährdet sind. Die Vorabgenehmigung erfolgt durch den gesetzlichen Versicherungsträger im Innland. Die Kostenrückerstattung für ambulante Behandlungen ist nicht an eine Vorabgenehmigung beknüpft (Artikel 8 Absatz 3).
  • Schaffung nationaler Kontaktstellen: Informationen für PatientInnen über Rechte und Garantien für Qualität und Sicherheit sowie Möglichkeiten für (außergerichtliche) Streitbeilegung (Artikel 12).
  • Anerkennung von ausgestellten Verschreibungen für Arzneimittel (Artikel 14).
  • Aufbau Europäischer Referenznetze: Die Kommission sieht hier Potential der europäischen Zusammenarbeit für eine hochspezialisierte Gesundheitsversorgung (Artikel 15).

Hauptkritikpunkte aus Sicht der Gewerkschaften

Die Forderung der Gewerkschaften bleibt unverändert: Gesundheitsdienstleistungen dürfen keinem wirtschaftlichen Interesse untergeordnet werden. Zudem lässt der Richtlinienentwurf mögliche negative Auswirkungen der vorgesehenen Patientenmobilität auf nationale Gesundheitssysteme unberücksichtigt.

Gesundheitsdienste Teil der Daseinsvorsorge

Zu befürchten steht, dass das Gesundheitswesen weiter für den Wettbewerb geöffnet wird. Der ÖGB ist für die Sicherung der öffentlichen Daseinsversorgung und weist Vorgehensweisen zurück, die die Prinzipien einer am Gemeinwohl orientierten gesetzlichen Krankenversicherung in Frage stellen. Soll die Orientierung am Gemeinwohl gefördert und weiterentwickelt werden oder diktiert der Gesundheitsmarkt die Regeln?

Elternurlaub

Verhandlungen der europäischen Sozialpartner (EGB und Businesseurope, UEAPME , CEEP) zur Revision der bestehenden Elternurlaubsrichtlinie (Stand: 21.04.2009):

Die europäischen Sozialpartner haben zwischen September 2008 und März 2009 in Brüssel insgesamt sieben Verhandlungsrunden zur Verbesserung und Überprüfung der bestehenden Elternurlaubsrichtlinie geführt. Auch die bestehende Richtlinie zum Elternurlaub, die inzwischen über 10 Jahre alt ist, war das Ergebnis einer Vereinbarung der Sozialpartner auf EU-Ebene. Mit dem Ziel europaweit rechtliche Regelungen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu schaffen, war es der Europäischen Kommission ein Anliegen, dass die europäischen Sozialpartner wieder zusammentreffen, um über Verbesserungen zur bestehenden Elternurlaubsrichtlinie zu verhandeln. Die Verhandlungen sind am 23. März 2009 abgeschlossen worden. Das vorläufige Verhandlungsergebnis wird allen beteiligten Organisationen zur Begutachtung in einem offiziellen Konsultationsmechanismus vorgelegt.

Der offizielle Endentwurf wird für Anfang Juni 2009 erwartet. Dieser Endentwurf wird danach der Europäischen Kommission als Vereinbarungsergebnis der europäischen Sozialpartner zur Revision der bestehenden Elternurlaubsrichtlinie vorgelegt werden.

Die geplanten Verbesserungen im Überblick

  • Ausdehnung des Geltungsbereichs auf teilzeitbeschäftigte ArbeitnehmerInnen, befristete Dienstverhältnisse, LeiharbeitnehmerInnen
    Laut der Vereinbarung soll die neue Richtlinie teilzeitbeschäftigte ArbeitnehmerInnen, befristete Arbeitsverhältnisse und LeiharbeitnehmerInnen nicht von ihrem Geltungsbereich ausnehmen.
  • Elternteilzeit
    Eltern sollen laut Vereinbarung in einer neuen Richtlinie nach ihrer Rückkehr vom Elternurlaub eine Änderung des Ausmaßes und der Form ihrer Arbeitszeit zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei ihrem Arbeitgeber anfordern dürfen. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, dies in Betracht zu ziehen und darauf zu antworten. Sie haben dabei neben ihren eigenen die Interessen der DienstnehmerInnen zu berücksichtigen.
  • Verlängerung des Elternurlaubs auf europäischer Ebene auf vier Monate und "eigenständiger Väterkarenzmonat"
    In der derzeit geltenden Elternurlaubsrichtlinie ist ein Elternurlaub von drei Monaten vorgesehen. In Zukunft soll es vier Monate Elternurlaub als europäischen Mindeststandard geben, wobei ein Monat der vier Monate nicht auf den anderen Elternteil übertragen werden darf, also de facto einen eigenständigen Väterkarenzmonat darstellen würde. Dies soll für Väter einen Anreiz bieten, vermehrt Elternurlaub in Anspruch zu nehmen, denn der Anteil von Vätern in Europa, die Elternurlaub in Anspruch nehmen ist derzeit sehr gering (im Durchschnitt der EU-15-Länder waren es laut Eurobarometer-Umfrage im Jahr 2004 lediglich 4 %).
  • Anti-Diskriminierungsbestimmung
    Laut Vereinbarung sollen sich ArbeitnehmerInnen durch eine neue Richtlinie in Zukunft besser gegen ungünstigere Behandlungen durch ihren Dienstgeber, wenn sie Elternurlaub in Anspruch nehmen, wehren können. In der neuen Richtlinie soll es zu diesem Zweck eine Bestimmung unter der Überschrift "Anti-Diskriminierung" geben, die ArbeitnehmerInnen gegen eine weniger günstige Behandlung schützt.
  • Kinder mit Behinderung, bzw. langfristig erkrankte Kinder
    Vereinbart wurde auch, dass es in einer neuen Richtlinie Verbesserungen für die Eltern behinderter Kinder geben soll. Es ist geplant, dass die Bedingungen für den Zugang bzw. die Modalitäten des Elternurlaubs auf die Bedürfnisse von Eltern behinderter oder langfristig erkrankter Kinder angepasst werden sollen.
  • Adoptiveltern
    Laut der Vereinbarung soll es auch eine Bestimmung in einer neuen Richtlinie geben, die vorsieht, dass zusätzliche Maßnahmen, die auf die spezifischen Bedürfnisse von Adoptiveltern gerichtet sein sollen, benötigt werden.
  • "Patchwork-Familien"
    Gemäß Vereinbarung soll eine neue Richtlinie die Unterschiedlichkeit von Familienstrukturen (gemeint sind "Patchwork-Familien") in Betracht ziehen.

Arbeitszeit-Richtlinie

Ein kurzer Rückblick

Nach dem überzeugenden Votum der Abgeordneten gegen eine Verschlechterung der Richtlinie am 17. Dezember 2008 gab es intensive informelle Kontakte des Parlaments mit dem tschechischen Vorsitz, um den Spielraum für einen möglichen Kompromiss auszuloten. Auch die Mitgliedstaaten untereinander diskutierten heftig über den Weg zu einem möglichen Kompromiss. Dabei zeigt sich: Der Rat ist tief gespalten in Staaten, die das Opt-Out auf jeden Fall beibehalten wollen und solche, die ein Auslaufen oder eine starke Begrenzung fordern. Zur ersten Gruppe gehören neben Großbritannien auch Deutschland, Polen, Rumänien, Slowenien, Lettland und Litauen. Eine andere Gruppe von Staaten, angeführt von Spanien, ist für das Auslaufen des Opt-Outs oder kann sich eine starke Einschränkung (z.B. Anwendung nur auf Grundlage von Kollektivverträgen) und eine bindende Revisionsklausel vorstellen. Dazu gehören neben Spanien vor allem Belgien, Frankreich, Luxemburg, Portugal, Griechenland und – Österreich! Sozialminister Rudolf Hundstorfer hat die von ihm angekündigte neue Positionierung Österreichs in die Realität umgesetzt, was beim letzten EGB-Exekutivausschuss von den europäischen Gewerkschaften sehr positiv aufgenommen wurde.
Die erste offizielle Runde des Vermittlungsverfahrens zwischen EU-Parlament und Rat ging am 17. März 2009 in Brüssel ohne Ergebnis zu Ende. Beide Institutionen haben nun maximal acht Wochen Zeit, um doch noch einen Kompromiss zu erzielen.

Neue Arbeitszeitrichtlinie endgültig gescheitert

Einige Mitgliedsstaaten blockieren arbeitnehmerfreundliche Richtlinie Auch im dritten und endgültig letzten Vermittlungsausschuss in der Nacht auf 28. April konnten sich Europäisches Parlament und Ministerrat auf keine neue Arbeitszeitrichtlinie einigen. Einige Mitgliedsstaaten - wie etwa Großbritannien und Deutschland - beharrten auf die sogenannte Opt-Out-Regelung (eine Möglichkeit, die Höchstarbeitszeiten zu umgehen) und machten damit einen Kompromiss mit der arbeitnehmerfreundlicheren Linie des Europäischen Parlaments unmöglich. Damit bleibt die alte Arbeitszeitrichtlinie in Kraft.

Herbe Enttäuschung für ArbeitnehmerInnen

"Wir wollen einheitliche soziale Standards in der Europäischen Union, dazu gehören auch die Höchstarbeitszeiten", sagt gf. ÖGB-Präsident Erich Foglar. Dafür hatten sich erst im Dezember zehntausende DemonstrantInnen in Straßburg eingesetzt. "Die kompromisslose Haltung einiger Mitgliedstaaten im Vermittlungsverfahren ist eine herbe Enttäuschung für die ArbeitnehmerInnen in der gesamten EU", stellt Foglar fest.

Scheitern besser als fauler Kompromiss

"Es ist traurig, dass wir uns nicht einigen konnten, aber es ist immer noch besser als eine schlechte Richtlinie, die die Situation der Arbeiter und der Ärzte verschlimmert hätte", sagt Berichterstatter Alejandro Cercas (PES). Die Vorsitzende der Delegation des Europäischen Parlaments, Mechthild Rothe (PES) sprach von "Stahlbeton" im Vermittlungsausschuss seitens des Rates, was trotz größtem Entgegenkommen der Parlamentsdelegation eine Einigung verunmöglichte. Es bleibe zu hoffen, dass nach den EU-Wahlen die neue Kommission einen neuen Vorschlag vorlege.

Europa braucht gemeinsame Sozialgesetze

Ein strittiger Punkt waren die Bereitschaftsdienste. Das Parlament wollte im Gegensatz zu den Mitgliedsstaaten keine Trennung in aktive und inaktive Zeiten. Schwierigkeiten gab es auch beim Umgang mit Mehrfacharbeitsverträgen, weil das Parlament forderte, dass auch für Menschen mit mehreren Jobs die Höchstarbeitszeiten zu gelten hätten. Zentraler Knackpunkt war aber die Opt-Out-Regelung, deren Auslaufen das Parlament forderte. "Manche Mitgliedsländer glauben offenbar nicht an ein soziales Europa und wollen sich keine Sozialgesetze aufzwingen lassen. Dadurch bricht Europa auseinander", warnt Cercas.

EU-Wahl: Mitentscheiden lohnt sich!

Welch große Rolle Mehrheiten im Europäischen Parlament spielen und wie wichtig die Mitbestimmung der WählerInnen bei den EU-Wahlen ist, wird anhand der Stellungnahmen der Fraktionen zum Scheitern der Arbeitszeitrichtlinie deutlich. Sozialisten und Grüne zeigen sich zwar enttäuscht über das Scheitern, stellen aber übereinstimmend mit den Gewerkschaften klar, dass keine Richtlinie besser als eine schlechte Richtlinie sei. In absolutem Widerspruch dazu ist in einer Aussendung der Europäischen Volkspartei zu lesen, dass es eine "gute Nachricht" sei, dass die Otp-Out-Regelung bleibt und "Millionen von Arbeitern in der EU nicht von Politikern diktiert werden, die behaupten, besser als die Menschen selbst zu wissen, wie sie ihre Leben zu führen haben"...



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