Behindertenvertrauensperson: Einleitung
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Integration behinderter Frauen und Männer
Die Integration behinderter Frauen und Männer in die Arbeitswelt ist den Interessenvertretungen der Arbeitnehmerinnen ein großes Anliegen. Durch die Möglichkeit, selbstbestimmt und selbstständig den eigenen Lebensunterhalt aufzubringen, können behinderte Menschen weitgehend am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Gerade in einer Zeit, in der Menschen über ihren sozialen Status beurteilt werden, müssen behinderte Frauen und Männer die Möglichkeit haben, sich beruflich zu entfalten.
Unterstützung innerhalb und außerhalb des Betriebs
Behinderte Menschen werden vielfach über ihre Schwächen definiert. Meist wird ein Augenmerk darauf gelenkt, was sie auf Grund ihrer Behinderung nicht können. Ihre Stärken werden zunächst negiert.
Sie werden häufig als Bittsteller und mit dem Gefühl des Mitleids angesehen. Haben aber behinderte Menschen einmal eine Anstellung bekommen, zeichnen sie sich zumeist durch hohe Motivation und ausgeprägte Leistungsbereitschaft aus. Auf ihrem Weg zur Integration in die Arbeitswelt benötigen sie aber häufig Unterstützung.
Diese Hilfe kann einerseits außerbetrieblich durch das Bundessozialamt und ergänzend durch andere Einrichtungen erfolgen. Andererseits sollen aber auch innerbetriebliche Instrumentarien wie Betriebsrat und Behindertenvertrauensperson zur Integration beitragen.
Personenbezogene Bezeichnungen in diesem Lernprogramm
Soweit personenbezogene Bezeichnungen in diesem Lernprogramm nur in weiblicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Die einseitige Formulierung wurde ausschließlich wegen der besseren Lesbarkeit gewählt.
Wissen Sie, wie viele behinderte Menschen es in Österreich gibt?
Nach Schätzungen der EU-Kommission sind in Europa rund zehn Prozent der Bevölkerung behindert. Das bedeutet, dass in Österreich rund 800.000 behinderte Frauen und Männer leben.
Dabei handelt es sich um Menschen, die entweder von Geburt an behindert sind oder im Laufe des Arbeitslebens durch chronische Erkrankungen oder (Arbeits-)Unfälle behindert wurden.
Was sind die Ziele dieses Lernmoduls?
- Dieses Lernmodul vermittelt Ihnen Sachkompetenz zum Thema der Integration von behinderten Menschen in die Arbeitswelt
- und die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine Gleichstellung von behinderten Menschen im Arbeitsleben.
- Sie erhalten eine verständliche Einführung in die rechtlichen Grundlagen der Behindertenvertretung im Betrieb.
- Dadurch bekommen Sie einen Überblick über die Möglichkeiten, die Bedürfnisse von behinderten Personen zu erfüllen.
Außerdem helfen Ihnen zahlreiche Links und Adressen, weitere Informationen einzuholen oder erste konkrete Schritte einzuleiten.
Am Ende der meisten Kapitel können Sie mit Hilfe der Abschlussfragen Ihren Wissensstand überprüfen.
Es kann hilfreich sein, die entsprechenden Bestimmungen zur Jugendvertretung bzw. die allgemeinen Bestimmungen zum Betriebsrat im ArbVG nachzulesen.
