Beispiele zur Berechnung von Wochenfristen
Aus WIGBIT
Allgemein gilt: Die Fristen werden von Montag bis Montag, Dienstag bis Dienstag usw. berechnet.
Wenn die Frist nach vorn läuft:
Fallbeispiel: Einsprüche gegen die Wählerliste sind binnen einer Woche nach Anschlag der Wahlkundmachung beim Vorsitzenden des Wahlvorstands zu erheben.
Fall 1: Anschlag der Wahlkundmachung: zweiter Freitag im März (= Ereignistag) Einspruch gegen die Wählerliste bis spätestens: dritter Freitag im März
Fall 2: Das Ende der Frist fällt auf einen Feiertag: Anschlag der Wahlkundmachung: Mittwoch, 24. April (= Ereignistag) folgender Mittwoch = 1. Mai Einspruch gegen die Wählerliste bis spätestens: Donnerstag, 2. Mai
Wenn die Frist zurück läuft:
Fallbeispiel: Ende der Einbringungsfrist für Wahlvorschläge ist spätestens zwei Wochen vor der Betriebsratswahl.
Betriebsratswahl: dritter Donnerstag im Mai (= Ereignistag)
Ende der Einbringungsfrist: erster Donnerstag im Mai, fällt Christi Himmelfahrt auf den ersten Donnerstag im Mai, geht die Einbringungsfrist am vorangehenden Mittwoch zu Ende.
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