Beispiele zur Berechnung von Wochenfristen

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Allgemein gilt: Die Fristen werden von Montag bis Montag, Dienstag bis Dienstag usw. berechnet.

Wenn die Frist nach vorn läuft:

Fallbeispiel: Einsprüche gegen die Wählerliste sind binnen einer Woche nach Anschlag der Wahlkundmachung beim Vorsitzenden des Wahlvorstands zu erheben.

Fall 1: Anschlag der Wahlkundmachung: zweiter Freitag im März (= Ereignistag) Einspruch gegen die Wählerliste bis spätestens: dritter Freitag im März

Fall 2: Das Ende der Frist fällt auf einen Feiertag: Anschlag der Wahlkundmachung: Mittwoch, 24. April (= Ereignistag) folgender Mittwoch = 1. Mai Einspruch gegen die Wählerliste bis spätestens: Donnerstag, 2. Mai

Wenn die Frist zurück läuft:

Fallbeispiel: Ende der Einbringungsfrist für Wahlvorschläge ist spätestens zwei Wochen vor der Betriebsratswahl.

Betriebsratswahl: dritter Donnerstag im Mai (= Ereignistag)

Ende der Einbringungsfrist: erster Donnerstag im Mai, fällt Christi Himmelfahrt auf den ersten Donnerstag im Mai, geht die Einbringungsfrist am vorangehenden Mittwoch zu Ende.


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