Betriebliche Information
Aus WIGBIT
Folgende Fragen beantwortet dir dieses Kapitel:
- Warum ist es notwendig betriebliche Informationen für die Betriebsratstätigkeit zu beschaffen?
- Welche Informationsmöglichkeiten über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens gibt es für den Betriebsrat?
- Welche zusätzlichen Informationsquellen kannst du zur Informationsbeschaffung heranziehen?
Inhaltsverzeichnis |
Warum soll der Betriebsrat sich damit beschäftigen?
Die Unternehmensleitung trifft täglich viele Entscheidungen, die in vielen Fällen direkt oder indirekt Auswirkungen auf die Belegschaft haben. So können Investitionen einerseits zwar die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens steigern, gleichzeitig jedoch auch zur Kündigung von ArbeitnehmerInnen führen – vor allem, wenn sie hauptsächlich getätigt werden um zu rationalisieren. Da Personalkosten im Vergleich zu anderen Kosten (etwa Zinsen, Abschreibungen) relativ rasch abgebaut werden können, betreffen Einsparungsmaßnahmen vor allem in wirtschaftlich schlechten Zeiten häufig die ArbeitnehmerInnen.
Um die wirtschaftliche Situation des Unternehmens beurteilen zu können und die Entscheidungen, die von der Unternehmensleitung getroffen werden, überprüfen zu können, muss sich die Arbeitnehmervertretung Informationen beschaffen.
Schiefe Informationslage
Dass diese Informationsbeschaffung für den Betriebsrat erheblich schwieriger ist als für die Geschäftsleitung, liegt daran, dass alle wichtigen Informationen bei den obersten Entscheidungsträgern zusammenlaufen. Vorstände bzw. GeschäftsführerInnen sowie die leitenden Angestellten haben in jedem Fall einen Informationsvorsprung.
Ferner werden oft nur jene Informationen, die die Zielvorgaben der Geschäftsführung unterstützen, an die ArbeitnehmervertreterInnen weitergegeben. Ein Beispiel dazu: Eine Verschlechterung der Umsatzzahlen etwa bedeutet nicht automatisch eine Verschlechterung der Ertragslage. Um auch diese beurteilen zu können, sind zusätzliche Daten über die Einkaufspreise bei den Vorleistungen, über die Zinsen usw. notwendig.
Wirtschaftliche Informationsrechte
Damit du dir ein Bild über die wirtschaftliche Lage deines Unternehmens machen kannst, ist es für dich wichtig, alle vom Gesetz her zur Verfügung stehenden Informationsrechte auszunützen.
Diese Informationsrechte sind im Arbeitverfassungsgesetz (ArbVG) im Hauptstück über die Befugnisse der Arbeitnehmerschaft geregelt:
- § 91 Allgemeine Informationspflicht der Unternehmensleitung
- § 92 Beratungspflicht der Unternehmensleitung und
- § 108 Wirtschaftliche Informations-, Interventions- und Beratungsrechte
3. Hauptstück ArbVG: Befugnisse der Arbeitnehmerschaft
Das wichtigste Informationsmittel, um die tatsächliche wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu kennen, stellt hierbei der Jahresabschluss dar. Unter bestimmten Voraussetzungen hat der Betriebsrat einen rechtlichen Anspruch auf die Vorlage des Jahresabschlusses.
Zusätzliche Quellen
Um einen Überblick über die wirtschaftliche Lage der Unternehmung zu erhalten, stehen der Arbeitnehmervertretung nicht nur die Informationsrechte des Arbeitsverfassungsgesetzes zur Verfügung. Vielmehr gibt es eine Reihe von zusätzlichen Informationsquellen, auf die der Betriebsrat allerdings keinen rechtlichen Anspruch hat.
Dazu zählen:
- Kostenrechnung
- Investitionsrechnungen
- Rentabilitätsrechnungen
- Planungsrechnungen
- Businessplan
- Statistiken
Gemeinsam ist diesen Informationsquellen allerdings, dass es für deren Ausgestaltung kaum gesetzliche Regelungen gibt und – wenn sie überhaupt vorhanden sind – es für den Betriebsrat relativ schwierig ist, an sie heranzukommen. Eine Pflicht zur Aushändigung dieser Materialien – wie beim Jahresabschluss – gibt es jedenfalls nicht.
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