Die EU im Überblick
Aus WIGBIT
So wie jeder Staat (aber auch jede privatrechtliche Vereinigung) benötigt die EU "Organe", mit welchen sie erst tätig werden kann. Im Folgenden werden zunächst die drei wichtigsten – die Europäische Kommission, der Rat und das Europäische Parlament – präsentiert. Ihren inneren Strukturen liegt stets ein Ausgleich zwischen mitgliedstaatlicher und europäischer Interessenwahrnehmung zu Grunde. Dabei geht es primär um die Frage, wie Macht und Einfluss der Mitgliedstaaten im europäischen Ganzen "aufgehoben" sind. Aufheben ist dabei in gleicher Weise als "Bewahren" wie auch als "Beendigen" nationaler Macht, und nicht zuletzt im Sinne einer "qualitativ gehobeneren" (überstaatlich europäischen) Wahrnehmung von Macht zu begreifen. Aus ArbeitnehmerInnensicht ist dann besonders darauf zu achten, dass diese "neue" Form europäischer Machtausübung (Hoheit) die Anliegen der ArbeitnehmerInnen in gleicher Weise integriert wie die "alten" Nationalstaaten (siehe insbesondere Kapitel Soziales Europa).
In einem Abschnitt zur Rechtsetzung wird zu zeigen versucht, wie die drei großen Organe in der Praxis zueinander in Beziehung treten (vor allem bei den Richtlinien und Verordnungen) und welche EU-Fragen letztlich allein den Mitgliedstaaten zur Regelung vorbehalten sind (z. B. die Grundlagenverträge und Beitritte).
Abschließend werden weitere europäische Einrichtungen angeführt, die entweder für die EU insgesamt (EuGH, Rechnungshof, EZB, EIB) oder unter besonderer Berücksichtigung von ArbeitnehmerInnenanliegen (WSA, "Dublin-Foundation") von Bedeutung sind.
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