Die Organisation des ÖGB
Aus WIGBIT
Gewerkschaftliche Organisation kann auf verschiedene Art und Weise erfolgen:
- Industriegruppenprinzip: Die Gewerkschaftsorganisation fasst alle Beschäftigten einer Branche zusammen. In einem Betrieb würde im Idealfall nur eine Gewerkschaft tätig sein.
- Organisation nach Berufsverbänden: Die Gewerkschaften setzen sich aus Angehörigen eines Berufes zusammen.
- Dienstgeberprinzip: Die Gewerkschaft fasst alle vom/von der selben DienstgeberIn Beschäftigten zusammen.
- Richtungsgewerkschaften: Diese Gewerkschaften binden sich an eine konfessionelle oder parteipolitische Richtung.
- Einheitsgewerkschaften: Die Gewerkschaft vertritt ArbeiterInnen, Angestellte und BeamtInnen und vereinigt verschiedene Parteien, Weltanschauungen und Konfessionen.
- Syndikalismus: Klassenkämpferische Gewerkschaftsrichtung, die durch Arbeitskämpfe, Streiks und Sabotage die Macht für die ArbeitnehmerInnen erkämpfen will. Politische oder parlamentarische Betätigung lehnt sie ab.
- Gelbe Gewerkschaften: Gewerkschaften, die den politischen Kampf ablehnen, wirtschaftsfreundlich auftreten und von Regierung und/oder UnternehmerInnen unterstützt werden.
Inhaltsverzeichnis |
Der ÖGB
Der ÖGB besteht in seiner heutigen Form als einheitlicher überparteilicher Gewerkschaftsbund seit 1945. Seine Organisation ist eine Art Mischsystem zwischen dem Industriegruppenprinzip und dem Zusammenschluss nach Berufsgruppen. Die ursprünglich 16 Teilgewerkschaften sind auf 13 und weiter 10 Teilgewerkschaften zusammengelegt worden.
Der ÖGB ist ein Verein. Die Mitgliedschaft ist freiwillig und steht allen unselbständig Erwerbstätigen offen (inklusive Lehrlingen, Arbeitslosen, SchülerInnen und StudentInnen). Der Organisationsgrad liegt in Österreich um die 40 %.
Der ÖGB agiert als Gewerkschaftsdachverband, wodurch sich folgende Chancen und Vorteile gegenüber anderen Organisationsmodellen ergeben:
- Einheitliche und konsequente Wahrnehmung der Interessen aller ArbeitnehmerInnen
- Hoher Organisationsgrad und hohe Kompetenzausstattung der Gewerkschaftszentrale
- Effektive Einbindung gewerkschaftlicher Politik in die Wirtschafts- und Sozialpartnerschaft
Teilgewerkschaften
Die größten Gewerkschaften sind die Gewerkschaft der Privatangestellten/GPA (ca. 300.000 Mitglieder), die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst/GÖD (ca. 230.000) und die Gewerkschaft Metall-Textil (ca. 220.000). Im Rahmen der Statuten und der Geschäftsordnung des ÖGB bestimmt jede Teilgewerkschaft Organisation und gewerkschaftspolitische Leitlinien selbst.
Neben der zentralen Organisation ist der ÖGB auch regional gegliedert in
- acht Landesorganisationen und
- Bezirks- und Ortsorganisationen.
Die 10 Teilgewerkschaften weisen eine ähnliche Struktur auf, sind aber zusätzlich nach Arbeits- und Fachbereichen gegliedert. Die gewerkschaftliche Basisorganisation bilden die Betriebsräte bzw. die Personalvertretungen auf der Ebene des Betriebes.
Gewerkschaft der Privatangestellten
Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
Gewerkschaft der Gemeindebediensteten
Gewerkschaft Kunst, Medien, Sport, freie Berufe
Gewerkschaft Bau-Holz
Gewerkschaft der Chemiearbeiter
Gewerkschaft VIDA
Gewerkschaft Druck, Journalismus, Papier
Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten
Gewerkschaft Metall-Textil-Nahrung
Überparteilichkeit
Die Überparteilichkeit des ÖGB kommt durch die Existenz mehrerer politischer Fraktionen zum Ausdruck. Nach dem Fraktionsstatut haben sind folgende Fraktionen im ÖGB anerkannt:
Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen (FSG)
Fraktion Christlicher Gewerkschafter (FCG)
- Gewerkschaftlicher Linksblock (GLB)
Unabhängige GewerkschafterInnen (UG)
Parteifreie Gewerkschafter (PFG)
Freiheitliche Arbeitnehmer (FA)
Der Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen kommt die dominierende Rolle im ÖGB zu, in einigen Bereichen haben die Christlichen Gewerkschafter die Mehrheit. Diese beiden Fraktionen kooperieren eng mit der Sozialdemokratischen Partei (SPÖ) und der Österreichischen Volkspartei (ÖVP).
Der ÖGB ist Gründungsmitglied des Internationalen Bundes Freier Gewerkschaften (IBFG) und des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB). ÖGB-Präsident Verzetnitsch übte bis 2004 auch die Funktion des Präsidenten des EGB aus.
Zentrale Organisation
Die zentralen Organe des ÖGB sind:
- Bundeskongress: höchstes Gremium - besteht aus VertreterInnen aller Gewerkschaften und Teilorganisationen, formuliert alle vier Jahre die wesentlichen Richtlinien der Gewerkschaftspolitik
- Vorständekonferenz: Beschlussfassung besonders wichtiger Fragen, die nicht der Einberufung eines Kongresses bedürfen; wird vom Bundesvorstand einberufen
- Bundesvorstand: fasst alle Beschlüsse zwischen den Kongressen
- Präsidium: Präsident, 6 VizepräsidentInnen (darunter mindestens eine Frau), 2 Leitende SekretärInnen, führt die Geschäfte des ÖGB
- Kontrollkommission: kontrolliert die gesamte Tätigkeit und die Finanzgebarung
- Sekretariat des ÖGB: das Sekretariat und die ihm angeschlossenen Referate führen die laufenden Geschäfte des ÖGB nach den Weisungen von Präsidium und Bundesvorstand
Die Spitzenpositionen im ÖGB werden so besetzt, dass sie auch der politisch-weltanschaulichen Einstellung der Gewerkschaftsmitglieder entsprechen. Das Messinstrument hierfür sind die Betriebsrats-/Personalvertretungswahlen, bei denen die KandidatInnen zumeist von den Fraktionen aufgestellt werden.
Die neue Gewerkschaft
Der ÖGB-Bundesvorstand hat im März 2001 den Organisationsausschuss mit der Entwicklung eines Reformprojektes beauftragt. Dabei ist festgestellt worden, dass die Strukturen der Teilgewerkschaften und des ÖGB für die Herausforderungen der Zukunft verändert werden müssen. Demnach bilden wenige nach Wirtschaftsbereichen strukturierte Gewerkschaften die bestmögliche Interessenvertretung der ArbeitnehmerInnen. Der ÖGB bleibt Dach der neuen Gewerkschaften, koordiniert ihre Positionen und vertritt sie nach außen (gegenüber den Sozialpartnern, Regierung, Parteien etc.).
Unterscheidung von der Kammer für Arbeiter und Angestellte
Die Kammer für Arbeiter und Angestellte ist die gesetzliche Interessenvertretung der ArbeitnehmerInnen gegenüber dem Staat und der Öffentlichkeit. Zu ihren wesentlichen Aufgaben zählen die Gesetzesbegutachtung, der Konsumentenschutz, Beratungstätigkeit und wissenschaftliche Grundsatzarbeit.
Der Österreichische Gewerkschaftsbund vertritt die Interessen der ArbeitnehmerInnen gegenüber den ArbeitgeberInnen, leistet Betriebsarbeit und ist ein Verein, der aus freiwilligen Mitgliedern besteht. Nur der ÖGB und die Einzelgewerkschaften schließen traditionell Kollektivverträge ab.
Die Kammern für Arbeiter und Angestellte bilden zusammen mit den Gewerkschaften und den BetriebsrätInnen ein starkes Gewicht gegenüber dem Staat und den VerhandlungspartnerInnen aus der Wirtschaft.
Herbert Tumpel
Fritz Verzetnitsch
Frage zur Selbstkontrolle
Fassen Sie die wesentlichsten Kennzeichen der Organisation des ÖGB zusammen!






