Finanzielle Vorteile
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Vergünstigungen
Voraussetzung: aktive Mitgliedschaft
- ÖGB-Card: Angebote, vergünstigte Bücher, ermäßigte Eintritte bei Sport-, Wellness- und Kulturveranstaltungen
- Vielfältige Vergünstigungen (je Gewerkschaft und teilweise auch regional unterschiedlich) für den Einkauf bei VertragspartnerInnen und ermäßigte Eintritte bei Sport-, Wellness-, Bildungs- und Kulturveranstaltungen
- Preisgünstige Reise- und Urlaubsangebote
Unterstützung bei Streik und Aussperrung
Voraussetzungen: Streik oder Aussperrung sind von den zuständigen gewerkschaftlichen Instanzen anerkannt und die Mitglieder erleiden dadurch einen Einkommensverlust.
Streikende Gewerkschaftsmitglieder oder jene Mitglieder, die durch Aussperrung betroffen sind, erhalten finanzielle Unterstützung.
Die Streikunterstützung beträgt pro Woche das Zwölffache des durchschnittlichen Monatsgewerkschaftsbeitrages der vor dem Streik geleisteten drei Monatsvollbeiträge.
Gemaßregeltenunterstützung
Mitglieder, die durch ihre gewerkschaftliche Tätigkeit und Einhaltung der kollektivvertraglichen Bestimmungen arbeitslos werden, erhalten diese Unterstützung in der Höhe der Streikunterstützung.
Die Dauer der Unterstützung wird jeweils vom geschäftsführenden Organ der zuständigen Gewerkschaft im Einvernehmen mit dem Vorstand des ÖGB festgelegt.
Sterbefallunterstützung
Voraussetzung: Mindestens 12 Monate Mitgliedschaft bei einer Gewerkschaft mit entsprechender Beitragsleistung und kein Anspruch aus dem ÖGB-Sicherheitspaket.
Nach einem Sterbefall eines Gewerkschaftsmitglieds können nahe Angehörige 60 Euro erhalten, oder Personen, die für die Begräbniskosten aufgekommen sind.
Die Unterstützungsleistung muss innerhalb von 6 Monaten nach Sterbefall des Mitglieds bei der Gewerkschaft beantragt werden.
Pensionierte Mitglieder der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes unterliegen gesonderten Regelungen.
Unterstützung bei Arbeitslosigkeit
Gewerkschaftsmitglieder, die ohne eigenes Verschulden arbeitslos werden und im Sinne des Arbeitslosenversicherungsgesetzes stellenlos sind, erhalten Arbeitslosenunterstützung.
Erstanspruchvoraussetzungen:
Der Nachweis einer 24-monatigen Vollbeitragszahlung (104 Wochenvollbeiträge). Lehrlinge und Mitglieder, die anschließend an ihr Ausbildungsverhältnis/Schule ins Erwerbsleben eingetreten sind, nach 12 Monatsvollbeiträgen (52 Wochenvollbeiträge)
Bei mehrmaliger Arbeitslosigkeit innerhalb eines Jahres kann die Unterstützung nur bis zur maximalen Bezugsdauer bezogen werden.
Voraussetzung für eine neuerliche gewerkschaftliche Arbeitslosenunterstützung ist der Nachweis von weiteren 12 Monatvollbeiträgen (52 Wochenvollbeiträge) nach dem letzten Unterstützungsfall.
Der Nachweis über den Bezug von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Sondernotstandshilfe seitens des AMS ist vorzulegen.
Bei erhöhtem Arbeitslosengeld wegen einer Schulungsmaßnahme des AMS besteht kein Anspruch. Die ÖGB-Unterstützungsordnung regelt weitere Sonderfälle.
Die monatliche Arbeitslosenunterstützung beträgt das Vierfache des Durchschnittsmonatsbeitrages der angerechneten letzten 12 Monatsvollbeiträge. Die maximale Bezugsdauer ist gestaffelt:
| nach 24 Monatsvollbeiträgen (104 Wochenvollbeiträgen) | 3 Monate |
| nach 120 Monatsvollbeiträgen (520 Wochenvollbeiträgen) | 4 Monate |
| nach 180 Monatsvollbeiträgen (780 Wochenvollbeiträgen) | 5 Monate |
Fonds
Katastrophenfonds
"Karl-Meisel-Fonds" und "Anton-Proksch-Fonds" (Unterstützung in Notfällen)
"Johann-Böhm-Fonds" (Förderung von Diplomarbeiten und Dissertationen)
Versicherungen
Mehr zu den zahlreichen Versicherungsleistungen
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