Fristen und Formulare
Aus WIGBIT
Fristen
Das Gesetz schreibt die Einhaltung bestimmter Fristen vor für die
- Wahlvorbereitung,
- Wahlhandlungen,
- Abschlusshandlungen des Wahlvorstandes und
- Konstituierung des neuen Betriebsrates.
Für die Fristenberechnung gilt dabei grundsätzlich folgende Regelung: Wenn der letzte Tag der Frist auf einen
- Samstag,
- Sonn- oder Feiertag oder
- den Karfreitag
fällt, sind die Fristen in jene Richtung zu verlängern, in die sie laufen.
Schau dir auch den Terminrechner auf dem Webportal des ÖGB an (Menüpunkt Betriebsrat/Hilfsmittel) sowie die Beispiele zur Berechnung von
Wo erhältst du Formulare?
Für die vorschriftsmäßige Ankündigung, Mitteilung und Protokollierung im Rahmen der Betriebsratswahl gibt es Formulare, die hier erhältlich sind:
- Im Referat für Betriebsarbeit des ÖGB,
- bei der jeweils zuständigen Gewerkschaft oder
- auf dem Portal für ArbeitnehmervertreterInnen unter der Adresse www.betriebsraete.at unter dem Menüpunkt Betriebsrat / Hilfsmittel
- Weiter im Kurs "Betriebsratswahl" zum Kapitel Wahlvorstand
- Zum Inhaltsverzeichnis des Kurses "Betriebsratswahl"
