Fristen und Formulare

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Fristen

Das Gesetz schreibt die Einhaltung bestimmter Fristen vor für die

  • Wahlvorbereitung,
  • Wahlhandlungen,
  • Abschlusshandlungen des Wahlvorstandes und
  • Konstituierung des neuen Betriebsrates.

Für die Fristenberechnung gilt dabei grundsätzlich folgende Regelung: Wenn der letzte Tag der Frist auf einen

  • Samstag,
  • Sonn- oder Feiertag oder
  • den Karfreitag

fällt, sind die Fristen in jene Richtung zu verlängern, in die sie laufen.

Schau dir auch den Terminrechner auf dem Webportal des ÖGB an (Menüpunkt Betriebsrat/Hilfsmittel) sowie die Beispiele zur Berechnung von

Wo erhältst du Formulare?

Für die vorschriftsmäßige Ankündigung, Mitteilung und Protokollierung im Rahmen der Betriebsratswahl gibt es Formulare, die hier erhältlich sind:

  • Im Referat für Betriebsarbeit des ÖGB,
  • bei der jeweils zuständigen Gewerkschaft oder
  • auf dem Portal für ArbeitnehmervertreterInnen unter der Adresse www.betriebsraete.at unter dem Menüpunkt Betriebsrat / Hilfsmittel

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