Geschichte der Österreichischen Gewerkschaftsbewegung

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Der ÖGB konnte dank seiner einheitlichen Organisation und Stärke über die traditionellen gewerkschaftlichen Aufgaben hinaus gesamtgesellschaftlichen Einfluss in Österreich gewinnen und diesen zur Bewältigung anstehender und neuer Probleme nutzen. Der ÖGB hat die Zweite Republik entscheidend mitgeprägt.

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Franz Olah, Anton Benya, Fritz Verzetnitsch

Inhaltsverzeichnis

Die Zeit vor den Gewerkschaften

Die "Rechte" der Arbeitnehmer vor der Entstehung der Gewerkschaften:

Die festgesetzten Arbeitsstunden sind: von 6 bis 12 Uhr vormittags und von 1 bis 6:30 Uhr nachmittags. Von 8 bis 8:30 Uhr früh wird eine halbe Stunde zum Frühstück freigegeben ...

Wer einen viertel, einen halben oder 1 Tag fehlt, verliert nicht nur den verhältnismäßigen Lohn, sondern wird auch noch um ebensoviel gestraft ...

Wer blauen Montag hält, wird der Polizei angezeigt ...

Alle jene Arbeiter, welche während der Arbeitszeit herumlaufen, mit einander plaudern oder schwätzen, und Nichts thuend beieinander stehen und somit ihre Arbeit versäumen, verfallen in eine Strafe von einem viertel Tag Abzug ...

Das Tabakrauchen in der Fabrik ist bei 1 Tag Abzug verboten

(Regeln und Vorschriften für die Arbeiter in der Eisengießerei und Maschinenfabrik der Fa. Klett & Co, 1844)

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Die Anfänge der Gewerkschaftsbewegung

  • Bis zu 16 Stunden täglich in der Arbeit
  • 1842: Verbot der Fabrikarbeit von Kindern unter 12 Jahren (dennoch war an Schulbesuch nicht zu denken, die Kinder mussten nun außerhalb der Fabriken für ihre Familien Geld verdienen)
  • 1848: Das Bürgertum erhob sich, die Arbeiter kämpften mit, stürmten Fabriken und zerstörten Maschinen; das Bürgertum lehnte jedoch Bitten nach Lohnerhöhungen und Verkürzung der Arbeitszeit ab
  • 1849: Auflösung des ersten Arbeitervereines und des neu zusammengetretenen Reichtages

Arbeiterbildungsvereine: Auch in Österreich hielten mit dem Staatsgrundgesetz von 1867 Ansätze der bürgerlichen Demokratie Einzug. Durch das Vereinsrecht wurde die Gründung von Arbeiterbildungsvereinen möglich. Dort durften Arbeiter lesen und schreiben lernen, waren aber nach wie vor von politischer Betätigung jeglicher Art ausgeschlossen.

Die Vereine wurden ständig von Polizeikommissaren überwacht. Es gab Auflösungen, Verhaftungen und Schikanen. Es wurden geheime gewerkschaftliche Beratungen in Fachsektionen durchgeführt, sowie Streiks organisiert.

Konsolidierung

  • 1869: 25.000 Arbeiter vor dem Parlament fordern Aufhebung des Koalitionsverbotes und Einführung des allgemeinen, gleichen Wahlrechtes
  • 1870: Aufhebung des Koalitionsverbotes
  • 1888/89: Hainfelder Parteitag; Victor Adler vereinigt Gemäßigte und Radikale zur Sozialdemokratischen Arbeiterpartei (SDAP)

Schon kurze Zeit nach Einführung des Koalitionsrechtes entstanden in Österreich Gewerkschaftsvereine. Die Staatsmacht sah sich durch deren sozialdemokratische Ausrichtung bedroht und leitete einen Hochverratsprozess gegen Arbeiterfunktionäre ein. Es gab lange Haftstrafen, die meisten Arbeiterbildungsvereine wurden wie die neu gegründeten Gewerkschaften aufgelöst.

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"Acht Stunden Arbeit, acht Stunden Erholung, acht Stunden Schlaf"

Mit dieser Parole startete die Arbeiterschaft ihren internationalen Kampf um die Verkürzung der Arbeitszeit. Der Internationale Sozialistenkongress von 1889 fasste den Beschluss, am 1. Mai in allen Ländern für den Achtstundentag zu demonstrieren. Auch in Wien gingen zum ersten Mal am 1. Mai die Massen auf die Straße.

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Historischer Ablauf

  • 1893: Der erste Gewerkschaftskongress findet in Wien statt; 194 Gewerkschaften waren vertreten
  • 1890er Jahre: Zahlreiche Streiks um bessere Löhne und Arbeitszeitverkürzung; die wenigen gewerkschaftlichen Mittel waren schnell verbraucht
  • 1897: Einführung einer 5. Wählerklasse für alle Männer über 24; nach wie vor entscheidet aber das Einkommen über das Gewicht der Stimme, 72 Mandate der Bevölkerungsmehrheit standen 353 Abgeordnete der besitzenden Klassen gegenüber; dennoch zogen erstmals Arbeitervertreter ins Parlament ein
  • 1905: Generalstreik bringt Einführung des allgemeinen und gleichen Männerwahlrechtes (1907 erstmals angewandt)

Erste Errungenschaften und Wirtschaftskrise

  • 1885: 11-Stunden-Tag wird eingeführt
  • 1887/88: Unfall- und Krankenversicherung für Arbeiter
  • 1906: Angestelltenpensionsgesetz
  • 1910: 10-Stunden-Tag
  • 1911: Wirtschaftskrise und massive Verteuerung der Lebenshaltung führen zu Streiks und Demonstrationen mit vielen Todesopfern
  • 1914-18: Einrücken und Eingliederung der Arbeiter in kriegswirtschaftliche Betriebe schwächen Gewerkschaften; diese versuchen, bessere Unterstützungen für Familien der Eingerückten zu erreichen
  • 1916: Fritz Adler, der Sohn von Victor Adler, begeht Verzweiflungstat aus Protest gegen Krieg, Elend und Völkermord; er erschießt den Regierungschef Stürgkh

Die allgemeine Wohnungsnot konnte bis zum Ende der Monarchie nicht gelöst werden. In einer durchschnittlichen Arbeiterwohnung gab es kein Vorzimmer und kein Badezimmer. Die Küche diente oft als Wohn-, Arbeits- und Schlafraum. In vielen der mit Betten vollgepferchten Wohnungen gab es Untermieter oder sogenannte "Bettgeher".

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Sozialgesetzgebung 1918 - 20

In den zwei Jahren von 1918 bis 1920 konnten eine Fülle von sozialen und arbeitsrechtlichen Gesetzen geschaffen werden, die bis heute den Hauptbestandteil unserer Sozialgesetzgebung bilden.

Nach dem Ende des 1. Weltkrieges wurde eine provisorische Koalitionsregierung unter dem Sozialdemokraten Karl Renner gebildet. Der Gewerkschafter Ferdinand Hanusch wurde Staatsseketär für Soziale Verwaltung und danach Sozialminister. Sozialdemokraten und Gewerkschaften hatten zum ersten Mal die Hauptverantwortung in einer Regierung erlangt!

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Leistungen der Regierung Renner:

  • Schaffung von Arbeitsämtern
  • 8-Stunden-Tag
  • Gesetz über die Einrichtung von Betriebsräten
  • Urlaubsgesetz
  • Arbeiterkammergesetz zur Errichtung von Arbeiterkammern
  • Verbot der Kinderarbeit
  • Abschaffung des Arbeitsbuches (war mit Eintragungen der Unternehmer versehen und musste jedem Arbeitgeber vorgelegt werden)
  • Kollektivvertragsgesetz

Krise und Bürgerkrieg

Nach dem Austritt der Sozialdemokraten aus der Regierung im Jahr 1920 nahm die soziale Gesetzgebung ein schnelles Ende. Die Sanierung der österreichischen Wirtschaft wurde nach rein bürgerlichen Vorstellungen durchgeführt, weshalb sie die arbeitenden Menschen besonders belastete: durch Arbeitslosigkeit, Verteuerung der Lebenshaltung, Rationalisierung der Betriebe. Die Gewerkschaften führten regelmäßige Streikaktionen durch, um gegen die Verschlechterung der Lebensumstände anzukämpfen.

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Die Unternehmer und die Regierungsparteien versuchten, die Arbeiterbewegung mit der Gründung von "Gelben Gewerkschaften" zu schwächen. Sie begannen darüber hinaus damit, faschistische Söldnertruppen, die Heimwehren, aufzubauen. Als Gegenbewegung gründeten die Arbeiter den Republikanischen Schutzbund zum Schutze der Demokratie.

Als 1927 Angehörige der Heimwehren im Burgenländischen Schattendorf nach einer Veranstaltung des Republikanischen Schutzbundes einen Behinderten und ein Kind erschossen, ging Österreich knapp an einem Bürgerkrieg vorbei. Die Täter wurden im Juli freigesprochen, woraufhin in Wien Tausende Arbeiter gegen das Urteil protestierten. Die Polizei schoss brutal in die unbewaffnete Menge. ("Justizpalastbrand")

Bürgerkrieg und Faschismus

1933 löste Bundeskanzler Engelbert Dollfuß das Parlament auf. Die austrofaschistische Diktatur richtete sich nicht nur gegen die seit der Machtübernahme Adolf Hitlers in Deutschland erstarkten Nationalsozialisten, sondern auch gegen die organisierte Arbeiterbewegung. Die "Vaterländische Front" sollte zur einzigen Partei werden. Den Arbeiterkammern wurde die Selbstverwaltung entzogen, die Löhne und Gehälter wurden gekürzt.

Am 12. Februar erhob sich die organisierte Arbeiterschaft gegen den Faschismus. Nach vier Tagen brach der Kampf zusammen. Es folgten Todesurteile, Gefängnisstrafen und Einweisungen in Konzentrationslager. Die Freien Gewerkschaften und die Sozialdemokratische Partei wurden aufgelöst. Viele GewerkschafterInnen flüchteten ins Ausland.

Auch der Nachfolger des 1934 von Nationalsozialisten ermordeten Dollfuß, Kurt Schuschnigg, war zu keinerlei Kooperation mit der Arbeiterschaft bereit. Im März 1938 marschierte Hitler in Österreich ein und startete sogleich eine Verhaftungswelle gegen RegimegegnerInnen aller Art. So kam es, dass sich in den Konzentrationslagern Funktionäre der Einheitsgewerkschaft und des Illegalen Bundes Freier Gewerkschaften wieder fanden.

Die Austrofaschisten Dollfuß und Schuschnigg:

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Engelbert Dollfuß

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Kurt Schuschnigg

Gründung der Zweiten Republik

Nach der Unabhängigkeit Österreichs am 27. April 1945 wurde eine provisorische Staatsregierung gebildet, der wie bereits 1918 Karl Renner vorstand. Es gehörten ihr die in "Sozialistische Partei Österreichs" umbenannten Sozialdemokraten, die "Österreichische Volkspartei" und die Kommunisten (KPÖ) an. Unter Beteiligung von ehemaligen christlichsozialen und den kommunistischen Gewerkschaftern wurde auf Initiative der Sozialdemokraten die Errichtung eines überparteilichen Gewerkschaftsbundes beschlossen. Erster Vorsitzender wurde Johann Böhm, der dieses Amt bis 1959 innehaben sollte.

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Lois Weinberger, Johann Böhm und Gottlieb Fiala gründen den ÖGB

Der ÖGB stand für eine koordinierte Lohnpolitik, die sich an den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen orientierte: eine Lohnpolitik, die sich nicht nur um höhere Löhne, sondern auch um stabile Preise bemüht.

Nachkriegszeit Die Sozialgesetzgebung war noch ziemlich uneinheitlich. 1947 entstanden dennoch drei bedeutende Regelungen: Das Kollektivvertragsgesetz, das Betriebsrätegesetz und das Sozialversicherungs-Überleitungsgesetz.

Mit dem Abschluss der Preis- und Lohnabkommen hatten sich die Wirtschaftspartner auf eine zentrale Lenkung von Preisen und Löhnen geeinigt. Die Lohnvereinbarungen waren durch einen bundesweiten Kollektivvertrag zwischen ÖGB und Wirtschaftskammer abgesichert.

Die Opfer, die der ArbeitnehmerInnenschaft abverlangt würden, wären unverhältnismäßig hoch, stellten die KritikerInnen der Lohn- und Preisabkommen fest. In dieser Situation versuchten die Kommunisten 1950 einen Generalstreik zu organisieren. Es kam zu Arbeitsniederlegungen, Demonstrationen und schweren Ausschreitungen. Gemeinsam mit der Regierung konnte der ÖGB durch intensive Aufklärungstätigkeit und Widerstand in den Betrieben den Streik vereiteln.

Die Anzahl der Gewerkschaftsmitglieder schoss von 298.417 im Dezember 1945 in zwei Jahren auf 1,238.088 Mitglieder empor. Bereits die ersten Betriebsratswahlen von 1947 legten die Position der Sozialisten/FSG als Mehrheitsfraktion im ÖGB fest, die sie bis heute halten konnten.

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Die 60er Jahre

Nach dem Tod von Johann Böhm wurde 1959 Franz Olah zum neuen ÖGB-Präsidenten gewählt. 1963 legte Olah seine Funktion zurück, da er Innenminister in der Regierung Gorbach wurde. Nachdem zu Tage kam, dass Olah eine Reihe zweckwidriger Transaktionen mit Gewerkschaftsmitteln durchgeführt hatte, musste er auch seine anderen Gewerkschaftsfunktionen zurücklegen. Sein Nachfolger wurde Anton Benya, der ab 1971 auch als 1. Präsident des Nationalrates diente. Benya galt zusammen mit dem ehemaligen Wirtschaftskammerpräsidenten Rudolf Sallinger als Inbegriff der österreichischen Sozialpartnerschaft.

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Anton Benya

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Sozial- und arbeitsrechtliche Reformen:

ArbeitgeberInnen- und ArbeitnehmerInnenseite einigten sich 1959 auf die Einführung der 45-Stunden-Woche. Mit 1. Jänner 1965 wurde der Drei-Wochen-Mindesturlaub eingeführt, verbunden mit dem Gesetz "Krankheit unterbricht Urlaub". 1969 unterzeichneten fast 900.000 Personen ein vom ÖGB unterstütztes Volksbegehren zur Einführung der 40-Stunden-Woche. Noch im Herbst des selben Jahres konnte die etappenweise Einführung dieses Zieles abgeschlossen werden.

Seit 1967 war auch der 26. Oktober bezahlter arbeitsfreier Staatsfeiertag. Seit 1966 werden Kosten für einen Spitalsaufenthalt von der Versicherung übernommen. Auch die (inzwischen wieder rückgängig gemachte) Herabsetzung der Altersgrenze für Frühpensionen auf 60 (Männer) bzw. 55 Jahre (Frauen) datiert auf das Jahr 1966.

Die Ära Kreisky

Bei den Nationalratswahlen von 1970 erreichte die SPÖ erstmals in der 2. Republik die Mehrheit. In der Minderheitsregierung von Bruno Kreisky saßen auch Vertreter der Gewerkschaftsbewegung (z.B. Rudolf Häusler als Sozialminister oder Josef Staribacher als Handelsminister). Die Neuwahlen von 1971 brachten schließlich die absolute Mehrheit für die SPÖ, was eine Fülle von sozial- und arbeitsmarktpolitischen Reformen auslöste, die sich auch nicht durch die beiden "Ölpreisschocks" und die damit verbundenen Verteuerungen (1973 und 1979) stoppen ließen.

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Bruno Kreisky

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  • 1971: Starthilfe für junge Ehepaare (Prämie bei Haushaltsgründung)
  • 1971/72: Schülerfreifahrten und Einführung von Gratisschulbüchern
  • 1973: Gesundenuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten
  • 1973: Arbeitsverfassungsgesetz (Erweiterung der betrieblichen Mitbestimmung)
  • 1974: Entgeltfortzahlungsgesetz (Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Unfall)
  • 1975: Fristenlösung (Möglichkeit des legalen Schwangerschaftsabbruchs)
  • 1975: 40-Stunden-Woche
  • 1976: Ausländerbeschäftigungsgesetz (Verbesserung des Schutzes von GastarbeiterInnen)
  • 1977: Vier Wochen Mindesturlaub
  • 1977: 30 % "Luxussteuer" auf teure Importgütern
  • 1979: Abfertigung für ArbeiterInnen
  • 1979: Gleichbehandlungsgesetz (Gleichstellung der Frau am Arbeitsplatz)
  • 1981: Nachtschicht-Schwerarbeitergesetz (Zusatzurlaub, Sonderruhegeld etc.)

Schwere Zeiten

Zu Beginn der 80er Jahre erfasste die weltweite Konjunkturschwäche auch Österreich. Die außerordentlich niedrige Zahl an Arbeitslosen konnte nicht mehr aufrechterhalten werden. Die nach dem Verlust der absoluten SPÖ-Mehrheit gebildete "Kleine Koalition" unter Fred Sinowatz veranlasste Privatisierungen und Rationalisierungen.

Nach der Niederlage bei den Präsidentschaftswahlen 1986 und der Machtübernahme Jörg Haiders in der FPÖ bildete Franz Vranitzky (1986-97) eine Koalitionsregierung mit der ÖVP. Die begonnene Einsparungs- und Privatisierungspolitik, die in den beiden "Sparpaketen" von 1995 und 1996 ihren Höhepunkt finden sollte, wurde fortgesetzt. Der Nachfolger von Anton Benya als ÖGB-Präsident, Fritz Verzetnitsch (seit 1987), und die Gewerkschaften setzten sich dafür ein, die soziale Ausgewogenheit der notwendig gewordenen Einsparungen zu erhalten. ArbeitnehmerInnen sollten unter keinen Umständen überverhältnismäßig stark belastet werden. Die Einführung eines 5-wöchigen Urlaubsanspruches war ein weiterer Erfolg für die Arbeitszeitverkürzungspolitik des ÖGB.

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Franz Vranitzky mit seinem Nachfolger Victor Klima

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Fritz Verzetnitsch

Widerstand!

Nach den Wahlen von 1999 ging die SPÖ ging in Opposition, die ÖVP unter Wolfgang Schüssel bildete eine Regierung mit der rechtsnationalistischen FPÖ.

Die massiven Leistungskürzungen verschonten kaum eine Bevölkerungsgruppe: Pensionen wurden gekürzt, Selbstbehalte für Kranke eingeführt, Arbeitslosenregelungen verschlechtert und Studierenden durch die Einführung von Studiengebühren zusätzliche Lasten aufgebürdet. Die Maßnahmen der schwarz-blauen Mannschaft veranlassten den ÖGB, sich wiederholt an Demonstrationen und Protestmaßnahmen für ein baldiges Ende dieser Regierungsform und für den Erhalt des österreichischen Sozialstaates zu beteiligen.

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Arbeitszeitverkürzung: Ein Überblick

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Frage zur Selbstkontrolle

Was waren Ihrer Meinung nach die größten Errungenschaften der Arbeiterbewegung zwischen 1848 und heute?


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