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Leistungssysteme im System der sozialen Sicherheit

Leistungen aus dem österreichischen Sozialsystem werden nicht nur von unterschiedlichen Institutionen, sondern auch nach unterschiedlichen Prinzipien verteilt. Grob kann zwischen zwei verschiedenen Gruppen unterschieden werden:

  • Leistungssysteme für Versicherte und deren Angehörige
  • Leistungssysteme für Personen die ihren Wohnsitz in Österreich haben (Leistungen "für alle")

Es besteht allerdings auch die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung in der Sozialversicherung - damit stehen im Prinzip auch Versicherungsleistungen allen EinwohnerInnen offen. Die Entrichtung von Beiträgen ist in diesem Fall allerdings Voraussetzung für Ansprüche.


Die Sozialversicherung

Hiezu zählen vor allem die Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung, deren Träger im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger zusammengefasst sind, aber auch die Arbeitslosenversicherung.

Leistungsansprüche werden gewährt, wenn entsprechende Versicherungsbeiträge geleistet wurden, wobei die Höhe bei Geldleistungen meist von den entrichteten Beiträgen bzw. dem zugrunde liegenden Einkommen abhängt.

Möglichkeiten der Einbeziehung in die Versicherung:

  • Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit
Kranken-, Pensions- und Unfallversichererung, zumeist auch Arbeitslosenversicherung.
  • Pflichtversicherung bei SozialleistungsbezieherInnen
BezieherInnen einer Pension bzw. von Leistungen der Arbeitslosenversicherung sind krankenversichert.
  • Mitversicherung für Familienangehörige in der Krankenversicherung
  • Versicherungsschutz aufgrund anderer Tatbestände
u.a. Unfallversicherung für SchülerInnen und StudentInnen, beitragsfreie Ersatzzeiten in der Pensionsversicherung...
  • Freiwillige Versicherungen
u.a. können geringfügig Beschäftigte eine Selbstversicherung für die Kranken- und Pensionsversicherung beantragen ("opting-in").


Andere Leistungssysteme

Versorgungssysteme
Dazu zählen u.a. Leistungen für Kriegsopfer, Opfer des Kampfes um ein freies, demokratisches Österreich und Opfer der politischen Verfolgung, Opfer von Verbrechen sowie Unterhaltsvorschüsse für Elternteile, die für ihre Kinder keine Unterhaltsleistungen vom anderen Elternteil eintreiben können. Diese Leistungen werden vom Bund erbracht.

Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld
Bei der Familienbeihilfe handelt es sich um eine Art Staatsbürgerleistung, auf die in Österreich wohnhafte Personen in einheitlicher Höhe Anspruch haben. Unter bestimmten Bedingungen können sie auch Ausländer beanspruchen. Ähnliches gilt für das neue Kinderbetreuungsgeld, Ausländer müssen hier jedoch Versicherungszeiten nachweisen. Diese Leistungen werden direkt vom Bund (Familienlastenausgleichsfonds) erbracht und zu rund zwei Dritteln aus lohnbezogenen Beiträgen (Dienstgeberbeitrag) finanziert.

Pflegegeld
Eine weitere Staatsbürgerleistung stellt das Pflegegeld dar, das seit Juli 1993 nach Ausmaß der Pflegebedürftigkeit erbracht wird.

Sozial- und Behindertenhilfe der Länder Diese sind von der Bedürftigkeit abhängig. Die entsprechenden Bestimmungen sind nicht einheitlich.


Merkmale des österreichischen Sozialsystems

Interessante Systemmerkmale sind die Fragen

  • nach der Reichweite der Systeme
Leistungen nur für Erwerbstätige oder für die gesamte Bevölkerung?
  • nach deren Gliederung,
nach Aufgabenbereichen, Gruppen von Erwerbstätigen, Regionen?
  • nach Verteilungsprinzipien,
einheitliche Grundversorgung, strenges Versicherungssystem, Bedürftigkeit?
  • nach der Bedeutung des privaten Sektors
gibt es zusätzliche "Säulen" der sozialen Sicherheit (etwa private Vorsorge)?
  • und der Finanzierung
Steuer- oder Beitragsfinanzierung?

Insgesamt ist das österreichische System sehr vielfältig ausgestaltet:
Wenngleich das Versicherungsprinzip dominiert, gibt es daneben einheitliche Staatsbürgerleistungen, eine teilweise Steuerfinanzierung sowie Leistungen mit Bedürftigkeitsprüfung und Ansätze eines Mehrsäulensystems. Eher einheitlichen Subsystemen stehen gegliederte Teilsysteme gegenüber. Trotz der Erwerbszentriertheit garantiert das österreichische System praktisch einen umfassenden Gesundheitsschutz für die gesamte Bevölkerung. Lücken in der Pensionsversicherung werden über Hinterbliebenenpensionen und familiäre Unterhaltsverpflichtungen teilweise geschlossen.



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