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Inhaltsverzeichnis

Politische Mitgestaltung / Interessensvertretung

Führen von Kollektivvertragsverhandlungen

Verhandlungen über Lohn-, Gehaltserhöhungen, Überstundenregelungen, kollektivvertraglich geregeltes Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Die Einkommen steigen nicht von selbst. Nur die Gewerkschaft verhandelt Kollektivverträge für stetige Lohn- und Gehaltserhöhungen.
Rund 95% aller Beschäftigten in Österreich werden von der Kollektivvertragspolitik der Gewerkschaften erfasst. Je stärker die Gewerkschaft an Mitgliedern ist, desto besser sind die Ergebnisse in den Kollektivvertragsverhandlungen.

Ein Beispiel:
Die ArbeiterInnen in der Mineralölverarbeitenden Industrie sind nahezu zu 100% gewerkschaftlich organisiert. So konnte 2006 für diese Gruppe eine Erhöhung von 3,2%, mit einer Mindesterhöhung von €65,- ausverhandelt werden.
Hingegen konnte für die ArbeiterInnen im Hotel- und Gastgewerbe, die wesentlich schlechter gewerkschaftlich organisiert sind, nur eine Erhöhung von 2,55% ausverhandelt werden.

(Quelle: ÖGB – Referat für Kollektivverträge).

Internationale Gewerkschaftsarbeit

Der ÖGB ist Gründungsmitglied des IGB - Internationaler Gewerkschaftsbund, denn durch eine weltweite gemeinsame Organisation können gewerkschaftliche Forderungen auf globaler Ebene stärker eingebracht werden.
Zusammen mit anderen europäischen Gewerkschaftsorganisationen konnte z.B. 2006 die nachteilige EU-Dienstleistungsrichtlinie verhindert werden.

Initiieren und Begutachten von Gesetzen

Gewerkschaft und ÖGB bringen ihre Positionen als Interessensvertretung der ArbeitnehmerInnen für entsprechende Gesetzesvorlagen ein, indem sie in der Sozialpartnerschaft mitwirken.

Mitarbeit in Gremien wichtiger Institutionen

GewerkschaftsvertreterInnen wirken z.B. mit bei: Hauptverband der Sozialversicherungsträger, Pensionsversicherungsanstalt, Organisationsgefüge des AMS …

Aktionen als Interessensvertretung bis hin zu Kampfmaßnahmen

z.B. Demonstrationen gegen die Pensionsreform 2003

Hilfestellung im Berufsleben

Gewerkschaftsmitglieder können Rechtschutz in Rechtsfragen, die mit dem Lehr-, Arbeits-, Dienstverhältnis oder der Ausübung einer gewerkschaftlichen Funktion unmittelbar in Zusammenhang stehen, in Anspruch nehmen. Voraussetzungen: sechsmonatige Mitgliedschaft und der Antrag ist mündlich oder schriftlich im Vorhinein bei der Gewerkschaft zu stellen.

Auch an Hinterbliebene eines Mitglieds können Leistungen erbracht werden, z.B. Unterstützung um ein nicht ausbezahltes Gehalt eines verstorbenen Mitglieds zu erlangen.
Die kostenlose Gewährung von Rechtsschutz umfasst:

  • Rechtsberatung,
  • Vertretung vor Gericht (ordentliches Gericht und Arbeitsgericht)
  • Vertretung vor Behörden und Ämtern (Finanzamt, Sozialversicherung, Einigungsamt, kollektivvertragliches Schiedsgericht, Schiedsgericht der Sozialversicherung, usw.)
  • Rechtshilfe in Konkurs- oder Ausgleichsverfahren
  • Durchführung von Interventionen
  • Unterstützung in Exekutionsverfahren

Bei Bedarf werden ein/e Rechtsvertreter/in zur Verfügung gestellt, Gerichtsgebühren und Barauslagen ersetzt oder gegnerische Prozesskosten übernommen.

Beispiel 1:
Ein Fernfahrer bei einer großen Spedition erlebt neben überlangen Einsatzzeiten, dass ihm ungerechtfertigt Lohnabzüge gemacht werden. Er soll der Firma Schäden zugefügt haben, obwohl es Fehler der Disponenten in Bezug auf die Ladung waren. Zusätzlich wurde die zustehende Tourenentlohnung nicht ausbezahlt.
Der Fernfahrer wandte sich an die Gewerkschaft HTV. RechtschutzexpertInnen der Gewerkschaft und des ÖGB brachten Klagen ein, sodass die Spedition die Lohnrückstände begleichen musste.

Beispiel 2:
Eine Frau ist jahrelang als Facharbeiterin in einem Betrieb tätig. Sie hat sich mit ihren Mann lange um eine Adoption eines Kindes bemüht und alle behördlichen Vorabklärungen erledigt. Zum Zeitpunkt der Adoption wird sie von der ArbeitsgeberIn gekündigt.
Die Frau wendet sich an ihre Gewerkschaft, die bei der Firma interveniert: Denn bei Adoption eines Kindes gelten dieselben Regelungen (Kündigungsschutz und Karenzansprüche), wie bei Geburt eines Kindes. Die Firmenleitung hat nach Klagsandrohung der Gewerkschaft die Kündigung zurückgenommen und sämtliche Schritte für eine ordentliche Karenz der Frau eingeleitet. Die Adoptivmutter hat somit nach Ende der Karenz wieder Rückkehrrecht in die Firma.

Beispiel 3:
Mitarbeiterinnen eines Vereins setzten sich für die Abhaltung einer erstmaligen Betriebsratswahl ein. Die Betriebsratswahl wurde mit Unterstützung der Gewerkschaft GPA, trotz „Schikanen“ der Vereinsleitung, durchgeführt. Da nicht alle engagierten MitarbeiterInnen als BetriebsrätInnen kandidieren konnten (erhöhter Kündigungsschutz als Betriebsrat), übernahm eine engagierte Mitarbeiterin die Funktion als Wahlvorstand. Durch diese Funktion hatte sie zumindest erhöhten Kündigungsschutz bis Ende der Einspruchsfrist gegen die Wahl. Tatsächlich wurde der Mitarbeiterin einen Tag nach Ende der Einspruchsfrist die Kündigung zugestellt. Die betroffene Mitarbeiterin wandte sich erneut an die Gewerkschaft, die eine Klage auf Wiedereinstellung wegen „verpönter Motivkündigung“ der Vereinsleitung androhte.
Da die Dienstnehmerin das Dienstverhältnis als zu sehr zerrüttet betrachtete, um tatsächlich wieder eingestellt werden zu wollen, handelte die Gewerkschaft eine einvernehmliche Lösung des Dienstverhältnisses mit Abfertigungszahlung und Gehaltszahlungen von zusätzlichen 5 Monatsgehältern bei Dienstfreistellung aus.

Beratung

Voraussetzung: aktive Mitgliedschaft

  • Arbeits- und sozialrechtliche Beratung
  • Beratung und Information über Kollektivvertrag
  • Beratung über steuerliche Bestimmungen
  • Beratungsleistungen des ÖGB-Beratungszentrums:
    • Sozial- und arbeitsrechtliche Beratung in Bosnisch, Kroatisch, Serbisch und für MigrantInnen afrikanischer Herkunft
    • Mobbingberatung
    • Zivildienstberatung
    • Rechtsberatung der „Solidarität“ (Zeitung des ÖGB) in allgemeinen Rechtsfragen
    • Beratung für Menschen mit Behinderungen
    • Flex-Power-Beratung – Beratung in arbeits-, steuer- und sozialrechtlichen Fragen für atypisch beschäftigte Personen (freie DienstnehmerInnen, neue Selbstständige)
  • Beratungsleistungen durch Projekte, z.B.:
    • ÖGB-Büro „Chancen Nutzen“: Beratung und Sensibilisierung von Unternehmen für Menschen mit Behinderungen (rechtliche Rahmenbedingungen, Fördermöglichkeiten, Umgang mit dem Thema Behinderung, psychische und chronische Erkrankungen in der Arbeitswelt)
    • Beratungsleistungen durch länderübergreifende Projekte: z.B.: INTEREG – Beratungsbüros in Burgenland und Ungarn, ...

Betriebsbetreuung

Voraussetzungen: aktive Mitgliedschaft und Tätigkeit als gewählte/r ArbeitnehmervertreterIn.
Beratung, Betreuung und Unterstützung von ArbeitnehmervertreterInnen durch SekretärInnen der Gewerkschaften und des ÖGB „vor Ort“ in den Betrieben und der Region.

Mitbestimmung in der Gewerkschaft

Gewerkschaftsmitglieder können in der Gewerkschaft mitbestimmen.
Voraussetzung: aktive Mitgliedschaft

  • Mitarbeit in Gewerkschaftsgremien
  • Regionalkonferenzen
  • Gewerkschaftliche Foren und Zusammenschlüsse unabhängig von betrieblichen Strukturen, z.B.:

Bildungsangebote

Voraussetzung: aktive Mitgliedschaft

  • Bildungstagesveranstaltungen
  • Diskussions- und Kulturveranstaltungen
  • Seminare für Gewerkschaftsmitglieder
  • Gewerkschaftsschule
  • Skriptenlehrgänge
  • E-Learning

Gewerkschaftsmitglieder, die ArbeitnehmervertreterInnen sind, können spezielle Angebote im Bildungsbereich in Anspruch nehmen:
Voraussetzungen: aktive Mitgliedschaft und Tätigkeit als ArbeitnehmervertreterIn.

  • Aus- und Weiterbildungsseminare für ArbeitnehmervertreterInnen
  • Lehrgang für Recht und Wirtschaft
  • Lehrgang für soziale Kompetenz
  • Rufseminare für ArbeitnehmervertreterInnenkörperschaften
  • BetriebsrätInnenakademie - BRAK
  • ReferentInnenakademie - REFAK
  • Skripten / Folien
  • Internationale Bildungsangebote

Weiterführende Informationen

Voraussetzung: aktive Mitgliedschaft