Was sind Gewerkschaften?

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Was sind Gewerkschaften?

In unserer Gesellschaftsordnung besteht ein grundsätzlicher Interessengegensatz zwischen Kapital und Arbeit. Die unterschiedlichen Interessen haben permanent Konflikte zur Folge. Karl Marx sprach von einem

"Guerillakrieg zwischen Kapital und Arbeit".

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Karl Marx

Zitat

Die ProduktionsmittelbesitzerInnen, KapitalseignerInnen oder -verwalterInnen haben Interesse daran, das Kapital zu vergrößern oder zumindest zu erhalten. Die Interessen der Arbeitenden zielen darauf ab, ihr Arbeitseinkommen zu erhöhen oder zumindest ihre Kaufkraft zu erhalten und gleichzeitig die Verausgabung ihrer Arbeitskraft zu begrenzen. Dieser grundsätzliche Interessengegensatz zwischen Kapital und Arbeit wird oft in der sozialwissenschaftlichen Literatur als "industrieller Konflikt" bezeichnet.

Asymmetrische Machtbeziehung

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ArbeitnehmerIn <> ArbeitgeberIn

Die Hauptursache des "industriellen Konflikts" kann in der Konfrontation zwischen

  • einer Gruppe der Gesellschaft, die durch Eigentumsrechte und Verwaltungfunktionen über die Produktionsmittel bzw. das Kapital verfügt
  • und einer anderen Großgruppe der Gesellschaft, die der ersten Gruppe ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellt, gesehen werden.

Die ArbeitgeberInnen-ArbeitnehmerInnen Beziehungen sind durch ein Machtübergewicht der ArbeitgeberInnen und KapitalseignerInnen charakterisiert. Es ist also von einer asymmetrischen Machtbeziehung zugunsten der KapitalseignerInnen auszugehen.

ArbeitnehmerInnen versus ArbeitgeberInnen

Die ArbeitnehmerInnen können ihre Existenz, ihr Überleben, nur dann sichern, wenn den Kapital- und ProduktionsmittelbesitzerInnen ihre Arbeitskraft verkauft wird.

Sie sind zur Gänze abhängig.

Die KapitalseignerInnenund ProduktionsmittelbesitzerInnen verfügen somit nicht nur überdie Produktionsmittel, sondern auch über den Menschen.

Die ArbeitgeberInnen und KapitalseignerInnen sind in einer stärkeren Position:

Je nach Chancen zur Profitmaximierung, wird über das Produkt, die Ware, die zu produzieren ist, entschieden, genauso über die Art der Produktionsmittel, der Arbeitsabläufe, die Qualität und die Anzahl der Arbeitskräfte.

Eindämmung des Kapitals

Die Entstehung und der Aufstieg der Gewerkschaftsbewegung vollzog sich aus dem Bedürfnis, die unumschränkte Verfügungsgewalt der KapitalseignerInnen und ProduktionsmittelbesitzerInnen über den Menschen einzuschränken.

Vereinigungen von ArbeitnehmerInnen zur Durchsetzung von Interessen. Das Prinzip der Gewerkschaften ist die Organisation vieler Menschen, also die Massenorganisation. Hierbei vereinigen die Gewerkschaften zwei Gedanken:

  1. Solidarität
  2. Effektive Interessenwahrung

Damit sind Gewerkschaften eine Zweckgemeinschaft zu gegenseitiger Hilfe im gemeinsamen Kampf gegen Ausbeutung und Unterdrückung.

Hauptziel der Gewerkschaften

Hauptziel der gewerkschaftlichen Aktivitäten ist die Hebung des Lebensstandards aller ArbeitnehmerInnen.

Der Österreichische Gewerkschaftsbund versteht sich nicht nur als Vertreter der organisierten ArbeitnehmerInnen, sondern aller unselbstständig Erwerbstätigen. Um dieses Ziel zu erreichen, obliegen Gewerkschaften folgende Funktionen:

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Gestaltungsfunktion/Ordnungsmacht

Gewerkschaften in Österreich sind im gesamten Entscheidungsprozess der Sozialpartnerschaft beteiligt.

Sie bilden einen zentralen Machtkörper im politischen System und tragen gesamtgesellschaftliche Verantwortung. Als Ordnungsfaktor regulieren Gewerkschaften das Wirtschaftssystem und das gesellschaftliche Zusammenleben.

Gewerkschaften sind heute:

  • repräsentative und damit von der Gesetzgebung, den ArbeitgeberInnen und der öffentlichen Meinung
  • mit öffentlichen Funktionen und Verantwortungen betraute Organisationen

Der ÖGB und die Gewerkschaften betrachten sich als eine gestaltende Kraft in Wirtschaft und Gesellschaft. Da sowohl durch die Lohn- und Sozialpolitik, wie auch durch die Wirtschaftspolitik, gesellschaftliche und politische Beeinflussungen und Veränderungen erfolgen, wirkt der ÖGB durch seinen Einfluss auch auf die gesellschaftlichen Verhältnisse ein.

Der Sozialstaat und die pluralistische Demokratie sind zu einem großen Teil das Ergebnis der Forderungen der Gewerkschaftsbewegung.

Interessenvermittlung

Moderne Gewerkschaften sind Teil des gesellschaftlichen Systems der Regelung von Arbeitsbeziehungen -und bedingungen. Sie sind durch die Sozialpartnerschaft in den institutionalisierten Klassenkonflkt eingebunden. Sie vermitteln zwischen den Interessen der unterschiedlichen Anspruchsgruppen.

Entsprechend verfolgen sie ihre Ziele auf 2 Ebenen:

  1. Als Arbeitsmarktverband suchen Gewerkschaften höhere Einkommen, kürzere Arbeitszeiten und bessere Arbeitsbedingungen in Verhandlungen mit den UnternehmensvertreterInnen zu erreichen und in Kollektivverträgen abzusichern. Dabei können sie kooperativ vorgehen oder die Mittel des Konflikts anwenden. Bild:gespraech.jpg
  2. Als politischer Verband beeinflussen sie Staat und Gesetzgebung. Bild:parlament.jpg

Die Gewerkschaft ist ein gesellschaftspolitischer Akteur, der den gesellschaftlichen Wandel und die Arbeitsbeziehungen mitbestimmt, und damit auch wesentlichen Einfluss auf die Zukunft der Welt hat.

Gegenmacht

Gewerkschaften können in einem Fall zur Stabilisierung eines bestehenden Systems und im anderen Fall zu dessen Veränderung oder Überwindung beitragen. Als politische Gegenmacht können sie in Konflikt zu der bestehenden Wirtschaftsweise und des damit in Zusammenhang stehenden gesellschaftlichen Lebens geraten. Auf Grund ihrer Stärke können sie zur Überwindung bestehender Machtverhältnisse ein wesentliches beitragen.

Der Wirkungsbereich des ÖGB ist in seinen Statuten § 3 festgelegt.

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Schutzfunktion/Genossenschaftsfunktion

Gewerkschaften verfolgen eine Genossenschaftsfunktion, in der die gegenseitige Hilfe zwischen Gewerkschaftsmitgliedern im Zentrum steht.

Dieser Aspekt ist als Weiterführung der Tradition von Hilfskassen anzusehen: die ersten Gewerkschaften schufen Kassen, welche durch Mitgliederbeiträge Mittel für die Stunden der größten Not, wie Arbeitslosigkeit, Krankheit, oder Tod bereitstellten. Das System der Hilfskassen wurde zur Zelle der proletarischen Solidarität für die hilflosen ArbeitnehmerInnen.

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In Österreich, wie nahezu in ganz Europa, hat der Staat im Laufe der Zeit die Fürsorge für Krankheit, Alter, Todesfälle den Gewerkschaften abgenommen. In den USA z.B. tragen heute noch vielfach Gewerkschaften einen wichtigen Teil dieser Aufgaben.

In Österreich deckt die gesetzliche Sozialversicherung viele Risikobereiche des Lebens ab. Die Unterstützungs- und Versicherungsleistungen des ÖGB an seine Mitglieder sollen als Ergänzung zu den gesetzlich vorgesehenen Leistungen für Vorkommnisse in Beruf und Freizeit dienen. Es sollen "Lücken im System" gestopft werden.

Wie werde ich Mitglied?

Wie werde ich Mitglied?

Formulare für die ÖGB-Mitgliedsanmeldung können telefonisch bei der zuständigen Gewerkschaft bzw. der ÖGB-Zentrale oder via Internet downgeloadet oder ausgedruckt werden. Die Formulare können dann ausgefüllt, unterschrieben und per Post an die zuständige Gewerkschaft retourniert werden.

Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?

Monatlich ein Prozent des Brutto-Gehalts. Auch Arbeitslose, StudentInnen und PensionistInnen können zu einem verminderten Beitrag ÖGB-Mitglied werden/bleiben (zuständig bleibt die Gewerkschaft der letzten Erwerbstätigkeit oder, im Falle der Studierenden, jene Gewerkschaft, die dem beruflichen Wunsch entspricht).

Zitat

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Widerlegung von Argumenten gegen die Gewerkschaft

Einige meinen der Beitrag sei zu hoch. Allerdings:

  • Der Mitgliedsbeitrag kann bis zu 30 % von der Steuer abgesetzt werden
  • Die Gewerkschaft bietet einiges für den Mitgliedsbeitrag: Kollektivverträge, Gratis-Rechtsberatung und Rechtsschutz, vergünstigte Urlaube sowie eine Solidaritätsversicherung (bei Arbeitslosigkeit, Unfall oder Spitalsaufenthalt)
  • Je weniger Mitglieder desto schwächer die Gewerkschaft und ihre Durchsetzungskraft

Mitgliederentwicklung

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Verwendung der Mitgliedsbeiträge

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Ansprüche von Mitgliedern

Ein Mitglied des ÖGB kann nachfolgende Ansprüche beantragen:

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ÖGB-Berufsschutz


Berufsrechtschutz- und Berufshaftpflichtversicherung bei Personen- und Sachschäden, für die der/die DienstgeberIn nicht haftet:

Der Berufsschutz gilt für alle aktiven Mitglieder, die mehr als sechs Monate ÖGB-Mitglied sind.

  • Versicherungsschutz bis zu 75.000 Euro bei fahrlässig verursachten Personen- oder Sachschäden einer dritten Person
  • Versicherungsschutz bis zu 15.000 Euro, die in Ausübung der beruflichen Tätigkeit erlitten wurden

Hilfe gibt es auch bei Mobbing:

Das ÖGB-Referat für Humanisierung, Technologie und Umwelt bzw. die Mobbingberatungsstellen der Landesexekutiven und der Gewerkschaften bieten diesbezügliche Beratung an.

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ÖGB-Solidaritätsversicherung


Von der Solidaritätsversicherung können alle Kolleginnen und Kollegen, die mindestens 3 Jahre lang Mitglied sind, profitieren.

Im Falle eines unfallbedingten Spitalsaufenthaltes von mindestens 4 Tagen wird ein Spitaltagegeld bezahlt. Bei unfallbedingter Invalidität oder Todesfolge kommen je nach Dauer der Mitgliedschaft, Geldleistungen und/oder Begräbniskostenbeiträge zur Auszahlung. Für PensionistInnen der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, der Gewerkschaft der Eisenbahner, der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten und der Post - und Fernmeldebediensteten gibt es darüber hinaus eine Ablebens-Risiko-Versicherung.

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Leistungen im Detail

  • Spitaltagegeld:
    • 4 EUR ab dem ersten Tag, sofern der Aufenthalt mindestens vier Tage dauert. Das Maximum beträgt 308 EUR (= 77 Tage)
  • Invaliditätsversicherung:
    • bei einer Mitgliedschaft von drei bis zehn Jahren: 3.200 EUR
    • bei einer Mitgliedschaft von über 10 bis 25 Jahren: 4.800 EUR
    • bei einer Mitgliedschaft über 25 Jahre: 6.400 EUR
  • Todesfallversicherung:
    • Mitgliedschaft von drei bis 10 Jahren: 800 EUR
    • Mitgliedschaft von über 10 bis 25 Jahren: 1.000 EUR
    • Mitgliedschaft über 25 Jahre: 1.200 EUR
  • Begräbniskostenbeitrags-Versicherung:
    • Mitgliedschaft von drei bis 10 Jahren: 150 EUR
    • Mitgliedschaft über 10 bis 20 Jahren: 160 EUR
    • Mitgliedschaft über 20 bis 30 Jahren: 170 EUR
    • Mitgliedschaft über 30 Jahre: 180 EUR
  • Ablebens-Risikoversicherung:
    • Mitgliedschaft von drei bis 10 Jahren: 875 EUR
    • Mitgliedschaft über 10 bis 25 Jahren: 1.310 EUR
    • Mitgliedschaft über 25 Jahre: 1.745 EUR

ÖGB-Rechtsschutzregulativ


Das ist eine Leistung des ÖGB an seine Mitglieder in Angelegenheiten, die mit dem Lehr-, Arbeits-, oder Dienstverhältnis oder der Ausübung einer gewerkschaftlichen Funktion unmittelbar in Zusammenhang stehen.

Bei Bedarf wird kostenlos ein/eine RechtsvertreterIn zur Verfügung gestellt, werden Gerichtsgebühren, Barauslagen ersetzt ,oder es werden gegnerische Prozesskosten zur Gänze übernommen. Ein Antrag ist bei der zuständigen Gewerkschaft zu stellen.

Es können darüber hinaus auch an Hinterbliebene eines Mitglieds Leistungen erbracht werden.

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ÖGB-Unterstützungsordnung


Um ein umfassendes Leistungsangebot zu ermöglichen, bietet der ÖGB seinen Mitgliedern unter gewissen Voraussetzungen auch an:

  1. Streik-und Aussperrungsunterstützung
  2. Gemaßregeltenunterstützung
  3. Arbeitslosenunterstützung
  4. Sterbefallunterstützung

Gewerkschaften bieten auch weitere Leistungen wie z. B.:

  1. Beratung in Mitrechtsfragen
  2. Unterstützung für Diplomarbeiten und Dissertationen
  3. AusländerInnenberatung
  4. Verbilligte Karten für Theater und andere Veranstaltungen

Sotour-Austria


Eine Mitgliedschaft beim ÖGB bietet auch Vergünstigungen bei Urlaubsreisen und Reiseangebote, wie z. B. im Jugend- und Familiengästehaus Cap Wörth oder im Feriendorf Ossiacher See.

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Flex-Power


Bereits ein Drittel der Beschäftigten arbeitet in einem Arbeitsverhältnis, das von einer unbefristeten Vollzeitbeschäftigung mit sozialer Absicherung abweicht. Um eine bessere soziale und arbeitsrechtliche Stellung der Betroffenen zu erreichen, bietet der ÖGB eine Zusatzversicherung für Freie DienstnehmerInnen und Neue Selbstständige an, um diese vollständig in das Sozial- und Arbeitsrecht einbezogen werden.

  1. die Betroffenen sind krankengeld- und unfallversichert
  2. die Tarife liegen um 20 % - 30 % unter den Prämien einer gleichartigen Privatversicherung
  3. die Berufshaftpflicht -und Berufsrechtsschutzversicherung kann kostenlos in Anspruch genommen werden

Zusätzlich bietet der ÖGB Erstberatung im Bereich Vertrags-,Steuer- und Sozialrecht für alle Mitglieder und Nichtmitglieder an.

Die Leistungen im Detail:

  • Krankengeld: Krankengeld bis zu 80% des Durchschnittseinkommens (abhängig von der Höhe der Beiträge) ab dem 8. bzw. 15. Tag der krankheits- oder unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit
  • Unfallversicherung: lebenslange Rente in der Höhe von 1.000 € monatlich bei unfallbedingter Invalidität von mehr als 50%, Sofortschutz in der Höhe von 3.634 EUR bei unfallbedingtem Krankenhausaufenthalt von mehr als drei Wochen

Frage zur Selbstkontrolle

Welche Aspekte der Gewerkschaftlichen Genossenschaftsfunktion erscheinen Ihnen als die wesentlichsten? Begründen Sie Ihre Antwort!

Schutzfunktion/politische Funktion

Gewerkschaften gehen einer politischen Funktion nach, indem sie als kollektive Macht der organisierten Arbeit, als Kampfverband, die ArbeitnehmerInneninteressen durchzusetzen versuchen.

In Österreich beeinflußt der ÖGB die gesamte Sozial-und Wirtschaftspolitik, um zu verhindern, dass z.B. die in der Lohn-und Sozialpolitik erzielten Ergebnisse durch Gegenmaßnahmen der selbstständig Wirtschaftstreibenden oder durch wirtschaftspolitische Maßnahmen einer Regierung zuungunsten der ArbeitnehmerInnen korrigiert werden. In Österreich versuchen Gewerkschaften ihre Forderungen auf 4 Ebenen durchzusetzen.

  1. Einflussnahme auf die Staatstätigkeit
  2. Vereinbarungen mit den RepräsentantInnen der UnternehmerInneninteressen
  3. Das "duale Mitbestimmungssystem"
  4. Organisierter Arbeitskonflikt

Einflussnahme auf die Staatstätigkeit

In Österreich verfügt der ÖGB über Einfluss im Bereich der:

  • Gesetzgebung - Legislative Bild:legislative.jpg
  • Vollziehung - Exekutive Bild:exekutive.jpg
  • Gerichtsbarkeit - Judikative Bild:judikative.jpg

Alle ÖGB-Fraktionen sind durch die ihnen nahe stehenden Parteien im Parlament vertreten. Auf Grund dessen sind auch Parlamentsabgeordnete gleichzeitig GewerkschaftsfunktionärInnen, wodurch sich der Zugang zu Regierungsfunktionen eröffnet. Auf Grund der Delegierung von ArbeitnehmervertreterInnen in die Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit wirkt der ÖGB auch an der staatlichen Rechtssprechung mit.

Darüber hinaus sind praktisch alle FunktionärInnen der Kammern für Arbeiter und Angestellte von den Gewerkschaften gestellt und die ihnen zukommenden Mitwirkungsrechte sind de facto Einflußchancen des ÖGB. Die Arbeiterkammern besitzen z. B. das Recht der Begutachtung von Gesetzes-und Verordnungsentwürfen und wirken als Vertretung der ArbeitnehmerInnen in zahlreichen paritätischen Gremien mit.

Beispiele

Lobbyismus


Lobbying für ArbeitnehmerInnen bedeutet, Akteure der Gesetzgebung dahingehend zu bewegen, Entscheidungen zu Gunsten der ArbeitnehmerInnen zu treffen.

Neben der Einbeziehung von Interessengruppen in Ausschüsse und Kommissionen, gibt es auch das informelle Lobbying: dabei wird versucht, über informelle Kontakte per Telefon, Brief oder Mittagessen die Meinungsbildung zu beeinflussen.

Das "Austrian House" ist die ständige Vertretung Österreichs in Brüssel. Nicht nur die Ministerien, auch ÖGB und die Kammer für Arbeiter und Angestellte arbeiten hier in einer Bürogemeinschaft. Die österreichischen ArbeitnehmervertreterInnen sammeln Informationen und geben sie nach Wien weiter. Zusätzlich wird direkt Einfluss auf EU-EntscheidungsträgerInnen genommen und Kontakte zwischen ArbeitnehmervertreterInnen und EU-PolitikerInnen hergestellt. War Lobbyismus ursprünglich eine reine Angelegenheit von Unternehmen, ist die gewerkschaftliche Einflussnahme auf EU-Gesetzgebung heute nicht mehr wegzudenken.

Beispiele

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Vereinbarungen mit den RepräsentantInnen der UnternehmerInneninteressen

Für die Gestaltung des Arbeitsverhältnisses kommen in Betracht:

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Zitat

Der Kollektivvertrag


Der Kollektivvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen kollektivvertragsfähigen Körperschaften der ArbeitnehmerInnen und der ArbeitgeberInnen. Diese Vereinbarung hat direkte Wirkung auf die Arbeitsverhältnisse, darf aber nicht gegen bestehende Gesetze bzw.dazu erlassene Verordnungen verstoßen.

Als Dachorganisation kann der ÖGB Generalkollektivverträge für alle ArbeitnehmerInnen abschließen. Die einzelnen Gewerkschaften bekommen vom ÖGB das Recht übertragen für ihren Bereich Kollektivverträge abzuschließen. Jährlich werden mehr als 450 Kollektivverträge abgeschlossen. Derzeit gibt es mehr als 1400 gültige Kollektivverträge.

Günstigkeitsprinzip: Diese Reihenfolge stellt eine Rangfolge dar. Betriebsvereinbarungen und Einzelvereinbarungen zwischen Beschäftigten und ArbeitgeberInnen können kollektivvertragliche Mindestansprüche nur erweitern, nicht jedoch einschränken oder aufheben.

Prinzipiell gilt:

  • Gesetz: Rahmen
  • Kollektivvertrag: Eckpunkte
  • Betriebsvereinbarung: Feinschliff

Der Kollektivvertrag regelt z. B.:

  • Mindestlöhne - und Gehälter und Lehrlingsentschädigung
  • Überstundenzuschläge und erhöhten Stundenlohn für Überstunden
  • Urlaubs-und Weihnachtsgeld
  • Arbeitszeit-und arbeitsfreie Tage
  • Schutzbestimmungen bei Kündigungen
  • Zulagen. Prämien, Reisegebühren, Taggelder
  • Anrechnung von Karenzurlaub für Entgeltfortzahlung und Kündigungsfrist
  • Freizeitansprüche

Eine nützliche Zahl


2.000.000.000 Euro pro Jahr!

Gesamt bewegt der ÖGB Gehaltsvorteile von zwei Milliarden Euro pro Jahr. Ohne den KV müsstest du erst mühsam viele Dinge mit deinem Chef ausverhandeln. Und was kann man schon allein erreichen?

Denn es gibt keine gesetzlichen Lohn- und Gehaltserhöhungen!

Denn es gibt kein Gesetz für Urlaubs- und Weihnachtsgeld!

Jährlich verhandelt die Gewerkschaft den KV. Dieser erhöht den Gesamtlohnanspruch und umfasst viele Leistungen:

  • Mindestlöhne - und Gehälter und Lehrlingsentschädigung
  • Überstundenzuschläge und erhöhten Stundenlohn für Überstunden
  • Urlaubs-und Weihnachtsgeld
  • Arbeitszeit-und arbeitsfreie Tage
  • Schutzbestimmungen bei Kündigungen
  • Zulagen. Prämien, Reisegebühren, Taggelder
  • Anrechnung von Karenzurlaub für Entgeltfortzahlung und Kündigungsfrist
  • Freizeitansprüche

Die Sozialpartnerschaft


Die freiwillige Zusammenarbeit von Verbänden auf Seite von ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen und der Regierung wird Paritätische Politik der Sozialpartner genannt.

Die Sozialpartner:

  • ÖGB und Arbeiterkammer auf ArbeitnehmerInnenseite
  • Wirtschaftskammer und Landwirtschaftskammer auf ArbeitgeberInnenseite

Sie sind in zahlreichen Kommissionen und Beratungskörperschaften der Regierung zur Mitarbeit einbezogen. Außerdem sitzen ihre VertreterInnen in den Parteien, Bundes- und Landesparlamenten.

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Die Statuten des ÖGB sehen die Mitwirkung an der Erlassung von Gesetzen vor. Es ist üblich geworden, maßgebliche Verbände zur Begutachtung von Gesetzesentwürfen heranzuziehen. Im Rahmen der Sozialpartnerschaft erfolgt auch bereits im Vorfeld eine Mitsprache bei der Ausarbeitung von Gesetzen.

Zentrale Ziele der Sozialpartnerschaft:

  • Problemlösung und Interessenausgleich - Konflikte zwischen ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen durch Verhandlungen lösen
  • Stabilisierung der politischen Rahmenbedingungen
  • Erhöhung des Wohlstandes
  • Erhaltung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit

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Zentrale Aufgaben der Sozialpartnerschaft:

  • Kollektivvertragsverhandlungen
  • Vereinbarungen zwischen den Verbänden treffen
  • Gemeinsame Führung von Verwaltungsaufgaben
  • Beratung in Kommissionen und Beiräten

Die Paritätische Kommission


Die Paritätische Kommission für Lohn- und Preisfragen ist 1957 eingerichtet worden und gilt als Kern der Sozialpartnerschaft. Es gehören ihr VertreterInnen der Interessenverbände an, der Bundeskanzler, der Innen-, Wirtschafts- und Sozialminister. Die Paritätische Kommission beruht auf dem Prinzip der Einstimmigkeit und der Freiwilligkeit. Sie ist nicht gesetzlich verankert.

Vorsitzende und Geschäftsführer:

  • Der/die Vorsitzende des Preisunterausschusses wird von der Wirtschaftskammer bestellt.
  • Der/die Vorsitzende des Lohnunterausschusses wird abwechselnd von der Wirtschaftskammer und dem ÖGB besetzt.
  • die zwei GeschäftsführerInnen des Beirates für Wirtschafts- und Sozialfragen werden von der Arbeiterkammer und der Wirtschaftskammer besetzt.

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Sozialpartnerschaft: ein Boxkampf mit friedlichen Mitteln?

Nominierungsrechte


Die Sozialpartner besitzen Nominierungsrechte z.B. in die Selbstverwaltungskörper der Sozialversicherung, des Arbeitsmarktservice (AMS) und der Laienrichter in die Sozialgerichte.

Beispiel

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Der Betriebsrat

In Österreich ist der Betriebsrat ein gesetzlich garantiertes Gremium und hat für sein Handeln eine eigenständige Legitimationsgrundlage: Das Arbeitsverfassungsgesetz.

In diesem Gesetz ist eine institutionelle Trennung zwischen der

  1. Mitbestimmung der Gewerkschaften und
  2. des Betriebsrates

festgeschrieben.

Während die Gewerkschaften auf der kollektivvertraglichen und gesamtwirtschaftlichen Ebene aktiv sind, agieren die BetriebsrätInnen auf Betriebsebene. Dieses "duale Mitbestimmungsmodell" der Interessenvertretung gilt als charakteristisches Herzstück des Systems der industriellen Beziehungen in Österreich.

Zitat

Bild:screambr.jpg

Betriebliche und überbetriebliche Ebene


Durchsetzungschancen und Mitbestimmung finden auf 2 Ebenen statt: auf betrieblicher und überbetrieblicher. Trotz dieser Trennung besteht zwischen Gewerkschaft und Betriebsrat eine enge Verflechtung. Diese Zusammenhänge drücken sich dadurch aus:

  • Betriebliche Ebene/Personelle Zusammenhänge:

50.000 BetriebsrätInnen und PersonalvertreterInnen sind aktiv. 90 % der BetriebsrätInnen sind gewerkschaftlich organisiert und bestimmen die Politik von ÖGB und seinen Gewerkschaften maßgeblich mit.

Die BetriebsrätInnen

  1. sind der Partner der Gewerkschaften in den Betrieben
  2. sind das Gros der aktiven GewerkschaftsfunktionärInnen
  3. werben für die Gewerkschaften Mitglieder und
  4. sorgen für die Umsetzung und Verfeinerung der kollektivvertraglichen Regelungen, die Gewerkschaften auf der gesamtgesellschaftlichen Ebene durchgesetzt haben.
  • Überbetriebliche Ebene/Funktionale Zusammenhänge:

Sie sind insofern gegeben, als die Gewerkschaften

  1. die BetriebsrätInnen durch ihre Kollektivvertragspolitik und Wirtschaftspolitik unterstützen/entlasten,
  2. den BetriebsrätInnen Beratungsdienstleistungen zur Verfügung stellen,
  3. den BetriebsrätInnen Unterstützung in behördlichen und gerichtlichen Verfahren bieten und
  4. Schulungen für die BetriebsrätInnen veranstalten

Kampagnen, Demonstrationen und Streiks

Wenn mehrere Menschen ein Verlangen gemeinsam äußern, hat es bessere Chancen auf Verwirklichung als der Wunsch des/der Einzelnen. In der Vorbereitungsfase der Industrialisierung überwogen vielfach wahllose Sabotageakte, Proteste und Unruhen. Später wurden diese Kämpfe zunehmend zentral gesteuert.

Kollektiv ausgetragene Konflikte sind erfolgversprechender als individuell ausgetragene.

  • Kampagnen sind dazu geeignet, die ArbeitgeberInnenseite unter Druck zu setzen und eine breitere Öffentlichkeit zu erreichen.
  • Zusätzlicher Druck entsteht durch Demonstrationen und Protestkundgebungen.
  • Das letzte und schärfste Mittel des Arbeitkampfes stellt der Streik dar.

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Kampagnen: Merkmale


Politische Ziele in die öffentliche Diskussion einzubringen, zu besetzen und auch umzusetzen, erfordert strategische Planung, professionelle Bündnisarbeit, pointierte kantige Kampagnenarbeit.

Einige charakteristische Merkmale von Kampagnen:

  • Kampagnen sind auf ein begrenztes Problem zentriert
  • Es wird versucht, bestimmte Ziele zu erreichen
  • Es erfolgt keine Einzelaktion, sondern eine Serie von aufeinander bezogenen Aktionen
  • Die Aktionen laufen über einen absehbaren Zeitraum hinweg
  • Die Herangehensweise ist systematisch und geplant

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Beispiele

Zitate

Demonstrationen


Manchmal ist es notwendig, dass die Gewerkschaftsbewegung sich bereit zeigt, ihren Forderungen und Zielen durch Demonstrationen und Protestkundgebungen Nachdruck zu verleihen.

Von der Anti-Sozialabbaudemonstration über Widerstand gegen Neonazi-Aufmärsche bis zur Großdemonstration gegen die Pensionsreform-Pläne der Regierung Schüssel beteiligen sich die Gewerkschaften immer wieder an Protestaktionen auf der Straße, um zusätzlichen Druck auszuüben und/oder die Öffentlichkeit aufzurütteln.

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Der Streik


Was den kollektiven Entzug der Arbeitskraft betrifft, so stellt dieser für den ÖGB das letzte und schärfste Mittel des Arbeitskampfes dar.

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Er wird nur dann in Erwägung gezogen, wenn

  • Verhandlungen und Beratungen mit den VertreterInnen der Unternehmerverbände keine zufriedenstellenden Ergebnisse bringen.
  • Ein demokratischer Beschluss der Gewerkschaft vorliegt.

Österreich gehörte seit Jahrzehnten zu den Ländern mit den niedrigsten Streikzahlen, weil Konflikte auf dem Verhandlungsweg ausgetragen wurden. Deswegen spricht man auch vom "Klassenkampf am grünen Tisch".

Beispiel

Der Solidaritätsfonds


Eine Gewerkschaft wird von der Arbeitgeberseite auch danach beurteilt, ob sie genügend Finanzkraft aufweist, um einen Arbeitskampf durchzustehen. Der Solidaritätsfonds ist ein gemeinsamer Streikfonds für alle angeschlossenen Teilgewerkschaften.

  • Allen Gewerkschaften stehen unabhängig von ihrer Größe bzw. Mitgliederstärke die selben Chancen offen, sofern der Streikbeschluss vom ÖGB anerkannt wird.
  • Der Streikfonds ist auch ein Instrument, gewerkschaftliche Forderungen am Verhandlungstisch durchzusetzen, weil sich die Unternehmerseite genau überlegen muss, ob sie einen Streik provozieren will.
  • Der Fonds wird zur Gänze aus Mitgliedsbeiträgen aufgestockt und dient daher ausschließlich den Interessen der Mitglieder des ÖGB.

Der ÖGB hat beschlossen, die Mittel des Streikfonds in eine Privatstiftung einzubringen, um einer Offenlegung nach dem neuen Vereinsgesetz zu entgehen.

Zitat

Frage zur Selbstkontrolle

Warum ist die politische Funktion der Gewerkschaften für die ArbeitnehmerInnen so bedeutend?


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