Zusammenfassung: AkteurInnen

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Sehen wir uns die Vielschichtigkeit - das sogenannte Mehrebenensystem - an. Dann wissen wir, wer die tatsächlichen Akteure sind und wie Entscheidungen getroffen werden.
Unglücklicherweise werden ähnliche Bezeichnungen für verschiedene Akteure verwendet, was leicht zu Verwechslungen führen kann:

Beginnen wir mit der politischen Leitung - dem Europäischen Rat:
Das sind die Staats- und Regierungschefs und -chefinnen der EU-Mitgliedstaaten - unterstützt von den nationalen Ministern und Ministerinnen für auswärtige Angelegenheiten - und der Präsident der Europäischen Kommission.
Treffen sie sich, spricht man vom "EU-Gipfel" - mit Familienfoto. Der Vorsitz des Europäischen Rates - die "Ratspräsidentschaft" - wechselt alle 6 Monate zwischen den 27 Mitgliedstaaten.

Der Europäische Rat der Union und der "Europarat" sind allerdings nicht dasselbe. Denn der Europarat ist keine Institution der EU, sondern wurde 1949 mit dem Ziel gegründet, Demokratie zu fördern sowie Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit in Europa zu schützen. Er umfasst die 47 demokratischen Staaten Europas.

Dann der "Rat der Europäischen Union": Eindeutiger mit "EU-Ministerrat" bezeichnet.
Er setzt sich zusammen aus den Fachministern und Fachministerinnen der Mitgliedstaaten. So nehmen unsere Minister und Ministerinnen an folgenden Ratsformationen teil:

  1. Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen;
  2. Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN);
  3. Zusammenarbeit in Bereichen Justiz und Inneres;
  4. Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und VerbraucherInnen;
  5. Wettbewerbsfähigkeit;
  6. Verkehr,Telekommunikation, Energie;
  7. Landwirtschaft und Fischerei;
  8. Umwelt;
  9. Bildung, Jugend und Kultur.

- also unsere jeweiligen Minister und Ministerinnen sind live dabei.

Das Europäische Parlament besteht aus den EU-Abgeordneten der nationalen Parteien, man nennt sie auch "EU-Parlamentarier" / "EU-Parlamentarierinnen" bzw kurz MdEP für „Mitglied des Europäischen Parlaments“. Sie können alle fünf Jahre unmittelbar von uns gewählt werden. Und da kommen wir - Wählerinnen und Wähler - ins Spiel. Denn das Europäische Parlament ist die einzige EU-Einrichtung, in der wir direkt den weiteren Kurs der Europäischen Union mitbestimmen können.
Auf europäischer Ebene formieren sie sich gemäß ihrer ideologischen Ausrichtung. Sie unterliegen aber - im Gegensatz zu unserem nationalen Parlament - keinem Club-Zwang und es gibt keine fixen Koalitionen. Die EU-Abgeordneten wirken bei der Gesetzgebung mit, verwalten gemeinsam mit dem Rat den Finanzhaushalt der Union und üben politische Kontrolle über die Europäische Kommission aus.

Die Europäische Kommission könnte auch mit der Geschäftsführung der EU verglichen werden. Sie wird alle fünf Jahre von den EU-Mitgliedstaaten mit je einem Kommissar oder einer Kommissarin beschickt, die verpflichtet sind, "in voller Unabhängigkeit zum allgemeinen Wohl der Gemeinschaften" tätig zu sein. Der Kommissionspräsident - bislang waren das ausschließlich Männer - wird vom Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit ernannt. All diese personellen Ernennungen brauchen die Zustimmung durch das Europäische Parlament.
Die Europäische Kommission und ihre Generaldirektionen umfassen rund 38 000 Bedienstete. Im Vergleich dazu beschäftigt die österreichische Bundesregierung 160000 öffentlich-rechtlich Bedienstete.
Die Kommission ist die einzige EU-Institution mit Initiativrecht. Das heißt nur sie kann Vorschläge für Rechtsakte der Gemeinschaft machen. Sie wacht über die Einhaltung des Gemeinschaftsrechts durch Mitgliedstaaten, Private und Unternehmen. Auch vertritt sie die EU gegenüber der restlichen Welt.

Der Europäische Gerichtshof ist zuständig für die Auslegung der Verträge, die Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Mitgliedstaaten untereinander oder zwischen Mitgliedstaaten und Institutionen der Union sowie für Klagen von Seiten der Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen.
Er besteht aus einem Richter / einer Richterin pro Mitgliedstaat und acht Generalanwälten.

Der Europäische Rechnungshof prüft alle Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft auf ihre Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit.

Der Europäische Wirtschafts – und Sozialausschuss (kurz EWSA) besteht aus Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden und weiteren Interessengruppen wie zB für Verbraucherschutz und Umweltorganisationen.
Er hat beratende Funktion.
Seine Mitglieder werden vom Rat auf Vorschlag der Mitgliedstaaten für vier Jahre ernannt. Die zwölf von Österreich entsandten Mitglieder setzen sich aus VertreterInnen von ÖGB, Bundesarbeitskammer, Wirtschaftskammer Österreich, Landwirtschaftskammer Österreich, dem Bundeskomitee Freie Berufe Österreichs und dem Verein für Konsumenteninformation zusammen.
Die Stellungnahmen des EWSA - des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses - werden in Fachgruppen diskutiert, ausgearbeitet und müssen von Rat, von der Kommission und dem Europäischen Parlament angehört werden.

Die Meinungen der Regionen bekommen in der EU immer mehr Gewicht. Wer in diesen "Ausschuss der Regionen" (kurz AdR) entsandt wird, bestimmen die Mitgliedstaaten. Für Österreich sind es die Landeshauptleute.
Die Diskussionen und Stellungnahmen des "Ausschusses der Regionen" liefern dem Rat, insbesondere den FachministerInnenrunden und der Kommission Ratschläge aus regionaler Sicht.

In Brüssel, Straßburg und Luxemburg sind ebenfalls rund 15000 Lobbyisten/Lobbyistinnen unterwegs.
Davon 10500 (70%) für die Interessen der Industrie, 3000 (20%) für Regionen, Städte und internationale Institutionen und 1500 (10%) für Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen, VerbraucherInnenschutz-Organisationen und Umweltgruppen.
Als Informationsmakler und -maklerinnen bekommen und verbreiten sie Informationen mit dem Zweck, Entscheidungen zum Vorteil ihrer Auftraggeber und Interessensgruppen zu steuern.
Ihre beliebten Ziele sind Kommissionsmitglieder und Kommissionsbeamte, EU-ParlamentarierInnen und FachministerInnen.

In einem Ausschnitt aus dem EU-Hörbuch des ÖGB beschreibt Evelyn Regner die Arbeitsweise von Lobby-Gruppen (mp3, 2:40, 3.5MB):

Auch bietet die virtuelle Lobby-Tour durch Brüssel weitere aufschlussreiche Informationen zu diesem Thema.

Der Europäische Gewerkschaftsbund (kurz EGB) ist als Sozialpartnerorganisation im EG-Vertrag als politischer Akteur anerkannt. So nimmt der EGB zB am jährlich stattfindenden dreigliedrigen Sozialgipfel teil. Insbesondere mit dem Europäischen Parlament pflegt er - fraktionsübergreifend - enge Beziehungen, die so genannte "Intergroup“.

Der BürgerInnenbeauftragte, die Europäische Zentralbank, die Europäische Investitionsbank sowie Agenturen auf europäischer und nationaler Ebene sind weitere Akteure.


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