Zweiter Wahlgang

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Zweiter Wahlgang des oben angeführten Beispiels mit dem gleichen Resultat.

17 Stimmen wurden abgegeben. Die Auszählung ergibt:

  • 8 Stimmen Vorschlag A
  • 7 Stimmen Vorschlag B
  • 2 Stimmen ungültig

Beim zweiten Wahlgang werden die ungültigen Stimmen nicht mehr mitgezählt. Man geht davon aus, dass nur 15 Stimmen abgegeben wurden. Daher hat Vorschlag A mit 8 Stimmen die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht.


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